Ackerbau – Bearbeitungstermine Zwischenfrüchte + Brachebegrünungen
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 11.11.2020
C. Erbe, renommierter Fachberater für Ackerbaukulturen im Landwirtschaftsamt Bruchsal übermittelt die im Landkreis Karlsruhe aktuell geltenden Mulch- und Einarbeitungstermine für Zwischenfrüchte und Brachen.
Zwischenfrüchte
- FAKT-Begrünungen E1.1 und E1.2 (FAKT Code 40 + 41) dürfen ab Ende November 2020 gemulcht und eingearbeitet werden.
- ÖVF-Begrünungen (ÖVF Code 02 + 03) dürfen ab 16. Januar 2021 eingearbeitet werden. Mulchen ist schon vorher möglich. Zum Mulchen wird förderrechtlich kein Termin genannt. Es gilt eine Mindeststandzeit von 6 Wochen.
Brachen
- FAKT-Brachebegrünungen E2.1 und E2.2 (FAKT Code 42 + 43) ohne folgende Winterung dürfen ab Ende November 2020 gemulcht werden. Einarbeitung ist dann bei E2.1 auch ab Ende November zulässig; bei E2.2 ab 01. Januar.
- ÖVF-Honigbrachen dürfen seit Ende des Pflegeverbotszeitraumes (01. Juli) gemulcht werden. Bei folgender Winterung dürfen sie schon seit 01. Oktober umgebrochen werden; bei nachfolgender Sommerung ab 01. Januar.