Ackerbau – Bekämpfungsrichtwert in Körnererbsen überschritten
Wichtige Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis vom 05.06.2023
Heute informieren die beiden renommierten Sinsheimer Pflanzenschutzfachleute und Anbauexperten im Rhein-Neckar-Kreis G. Münkel und H. Gawron, dass am vergangenen Wochenende im Rhein-Neckar-Kreis in der Region Gochsheim (Landkreis Bruchsal) die Schadensschwelle des Erbsenwicklers (mehr als 10 Falter in der Pheromon Falle) überschritten wurde.
Praxistipps: Eine Bekämpfung sollte ca. 5 bis 10 Tage nach dem ersten Flughöhepunkt durchgeführt werden. Zugelassene Mittel sind im Pflanzenproduktionsheft 2023 auf Seite 66 zu finden. Sinnvoll ist die Durchführung der Maßnahme in Gebieten mit höherer Anbaudichte und bei Schlägen, die weniger als 3 km eines Vorjahresschlages mit Körnererbsen entfernt liegen. Für die Dokumentation in den Schutzgebieten kann dieser Warndienst verwendet werden.
Kontrollieren Sie weiterhin auf Blattlausbefall. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 10 bis15 Läusen/Haupttrieb oder 5 bis 10% befallene Pflanzen. Teppeki kann über eine Notfallzulassung mit 140 g/ha eingesetzt werden.