Ackerbau – Diese Woche leider kein stabiles Erntewetter in Sicht.
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 03.08.2021
„Die regionsspezifischen Druschergebnisse vom Landessortenversuch Raps liegen vor, die für die überregionalen Auswertungen dieses Jahres leider noch nicht. Dennoch hofft das Ilshofener Beratungsteam mit der Beilage trotzdem eine geeignete Hilfestellung zur diesjährigen Sortenauswahl geben zu können.
Aus Sicht der amtlichen Ilshofener Berater wird sich die Aussaat von Zwischenfrüchten in diesem Jahr lohnen, weil genügend Wasser zur Keimung und zum Wachstum vorhanden ist. „So können zum jetzigen Zeitpunkt auch teurere Mischungen empfohlen werden,“ so der renommierte Pflanzenbauexperte A. Schweyher vom Landwirtschaftsamt Ilshofen. Der Fachmann rät jedoch unbedingt darauf zu achten, dass Gelbsenf (Weißer Senf) tatsächlich erst ab 20. August gesät wird. „Sonst geht dieser zu früh in die Samenreife,“ meint A. Schweyher im Vorlauf der nachfolgenden Expertise der Ilshofener Ackerbaufachleute.
Aussaat Winterraps: Im 1. Anhang befinden sich die aktuellen Druschergebnisse des Landessortenversuchs Winterraps in Kupferzell 2021 u. (2020), sowie die Durchschnittswerte von Baden-Württemberg und Mittellagen Südwest bis 2020. Hinweis: Die regionalen Empfehlungssorten des Amtes Ilshofen zur Aussaat 2021 sind fett markiert.
Düngung nach der Ernte: Bitte unbedingt den 2ten beigefügten Anhang „Herbstdüngung- mit neuen Regelungen ab 2020“ zur zulässigen Herbstdüngung nach der Ernte beachten. Dieses Merkblatt gilt auch als Düngebedarfsermittlung bei der Düngung nach der Ernte. Tipp: Eine Ausbringung mit dem Schwanenhals auf unbestelltes Ackerland ist - bei unverzüglicher Einarbeitung - innerhalb von 4 Stunden nach der tatsächlichen Ausbringung weiterhin möglich.
Ganz besonders zu beachten sind die deutlich verschärften Düngevorgaben bei Schlägen in Nitratgebieten:
- zu Winterraps darf nur gedüngt werden, wenn in der vorher zu ziehenden N-min Probe weniger als 45 kg N/ha war
- zu Zwischenfrucht als Feldfutterbau und Grünland darf gedüngt werden
- zu Zwischenfrucht ohne Futternutzung darf bis zu 120 kg Gesamt-N/ha nur aus Festmist von Huf- und Klauentieren gedüngt werden
- wer im Nitratgebiet zu Sommerungen 2022 düngen will, muss jetzt zwingend eine Begrünung einsäen
Spezieller Expertentipp hierzu: Bei Unsicherheiten zur Erlaubnis der Ausbringung unbedingt im Amt in Ilshofen nachfragen.
Spezieller Hinweis des Expertenteams Ackerbau Ilshofen: Wir drücken die Daumen für ein Erntewetter in der kommenden Woche!