Ackerbau – Düngung und Winterraps rücken in den Fokus

Wichtige Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis vom 13.02.2023
G. Münkel, amtlicher Berater und Pflanzenschutz- und Anbauexperte aus dem Rhein-Neckar-Kreis, informiert heute über Düngung und den regionalen Stand der Entwicklung in Winterraps verbunden mit praxisgerechten Empfehlungen des Experten.
Nach der Düngeverordnung müssen Sie vor der Ausbringung von wesentlichen Mengen an Stickstoff (ab 50 kg/ha) und Phosphat (ab 30 kg/ha) eine Bedarfsermittlung durchführen. Das Ziehen von eigenen Nmin-Proben erleichtert die Dokumentation. Bei eigenen Berechnungen empfehlen wir das Programm „Düngung BW“ zu nutzen. Beachten Sie die besonderen Auflagen in den roten und gelben Gebieten sowie im Wasserschutz.
Praxistipp: Zur Beantwortung detaillierter Fragen zur Düngung bitte direkt an die Fachberater M. Fischer und H-P. Wöllner wenden.
Winterraps: Ab Mitte der Woche sind wieder Temperaturen von 10°C und mehr gemeldet. Somit kann es in milden und windstillen Lagen zu einem Flug der Rüsselkäfer kommen. Bereits über Silvester wurde der erste Flug festgestellt. Dies ist nicht weiter schlimm, da es sich in unserem Gebiet um den gefleckten Kohltriebrüssler gehandelt hat, der einen Reifungsfraß durchführt. Wir empfehlen die Gelbschalen in die Flächen zu stellen. Die Schadschwellen liegen bei 5 Käfern beim großen Rapsstängelrüssler und bei 15 Käfern beim Gefleckten Kohltriebrüssler innerhalb von drei Tagen pro Gelbschale. Wir erwarten aktuell keinen Flug über der Schadschwelle, aber es ist wichtig, den Flugbeginn festzuhalten.
Nach den Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes ist es unabdingbar, sich vor einer Behandlung über das Auftreten der Schaderreger im Klaren zu sein. In den Schutzgebieten (LSG, FFH, u. Vogelschutz) ist das Aufstellen nach den Vorgaben des IP + vorgeschrieben. Eine Behandlung ist nur zulässig nach Überschreitung der Schadensschwelle. Diese Daten müssen dokumentiert werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz
Wenn zum Thema Schutzgebiete weitere Fragen beantwortet werden müssen melden Sie sich bitte direkt im Amt in Sinsheim.
Achten Sie auf ein Gitternetz über der Gelbschale, um ungewollte Beifänge zu vermeiden. Zur leichteren Unterscheidung der Rüssler Arten leeren Sie den Inhalt Ihrer Gelbschale am besten vorsichtig durch ein feines Sieb und lassen die Tiere auf einer Küchenrolle trocknen. Danach ist die Bestimmung mit einer Lupe problemlos durchführbar (siehe Foto oben).