Ackerbau – Ein Muss: Düngebedarfsermittlung vor der Düngung und Raps im Visier!

Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 14.02.2023
Der renommierte Pflanzenschutzexperte H. Lindner zuständig im Main-Tauber-Kreis berichtet heute, dass die vegetative Entwicklung der Winterungen - abgesehen von einzelnen überwachsenen Wintergersten - in der Main-Tauber-Region allgemein als gut eingestuft werden kann. „Die Niederschläge waren bisher mäßig, das im Unterboden noch vorherrschende massive Wasserdefizit hat somit weiter Bestand,“ so der amtliche Berater im Vorfeld seiner persönlichen Einschätzungen und Regionalempfehlungen.
Düngung: Nach der Düngeverordnung müssen Sie vor der Ausbringung von wesentlichen Mengen an Stickstoff (ab 50 kg/ha) und Phosphat (ab 30 kg/ha) eine Bedarfsermittlung durchführen. Bei eigenen Berechnungen empfehlen wir das Programm „Düngung BW“ zu nutzen. Beachten Sie die besonderen Auflagen in den roten Gebieten sowie im Wasserschutz.
Düngebedarf besteht als erstes beim Winterraps. Entsprechend der Bedarfsermittlung sollten, abhängig vom Entwicklungszustand, bei der ersten Gabe 40-60% des Gesamtbedarfs ausgebracht werden. Achten Sie dabei auf eine ausreichende Schwefelversorgung. Diese liegt zwischen 30 und 50 kg/ha, vorzugsweise zur 1. Gabe.
Praxistipp: Für detaillierte Düngungsauskünfte können Sie gerne mit D. Silberzahn, T. Bamberger oder B. Engert Kontakt aufnehmen. Tel.: 07931/4827-6303, -6314 oder -6351
Winterraps: Mit der langsam einsetzenden Erwärmung muss mit dem Zuflug der Stängelschädlinge im Raps gerechnet werden. Bereits während den warmen Tagen um den Jahreswechsel konnten wir erste Gefleckte Kohltriebrüssler fangen. Zahlenmäßig blieben die Zuflüge jedoch deutlich unter der Schadensschwelle.
Bringen Sie jetzt ihre Gelbschalen auf ihre Flächen aus! Denken Sie daran, um unnützen Beifang von Hummeln zu verhindern, diese mit einem entsprechenden Gitter abzudecken.
Wie wir bereits mehrfach mitgeteilt haben, gelten für Flächenbewirtschafter in Landschaftsschutz-, Vogelschutz- und FFH Gebieten verbindliche Vorgaben für die Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes (IPSplus). Das heißt, für den Rapsanbau müssen in diesen Gebieten für die Überwachung der Rapsstängelschädlinge Gelbschalen aufgestellt werden.
Weitere Info zu dieser und anderen verpflichtenden Maßnahmen im Ackerbau liegen unter dem nachfolgendem Link zum download bereit: https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/site/pbs-bw-mlr/get/documents_E-1013138904/MLR.LEL/PB5Documents/ltz_ka/Arbeitsfelder/Pflanzenschutz/Integrierter%20Pflanzenschutz/Zus%C3%A4tzliche%20landesspezifische%20Vorgaben/Ma%C3%9Fnahmenbl%C3%A4tter%20Ackerbau_DL/Ackerbau%20landesspezifische%20Vorgaben%202023.pdf
Die Schadensschwellen liegen bei 5 Käfern beim großen Rapsstängelrüssler und bei 15 Käfern beim Gefleckten Kohltriebrüssler innerhalb von drei Tagen pro Gelbschale.
Praxistipp: Die Käfer lassen sich leicht mit Hilfe eines weißen Blatt Papiers und einer Lupe rel. leicht unterscheiden.
Feldmäuse haben von den trockenen, warmen Winterungsphasen profitiert. Vor allem an den Feldrändern sind für die Jahreszeit bereits ungewöhnlich hohe Populationsdichten festzustellen. Kontrollieren ihre Flächen und reagieren sie rechtzeitig, um das Einwandern der Schadnager in die Flächen zu verhindern. Weitere Hinweise zur Bekämpfung mit den entsprechenden Auflagen in unserem Pflanzenschutzmerkblatt (S. 23).