Ackerbau – In Erbsen auf Blattläuse und Erbsenwickler achten
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 06.06.2023
Blattläuse schädigen die Erbsen nicht nur durch ihr Saugen, sondern auch durch die Übertragung von Viren. Früher Befall der jungen, anfälligen Pflanzen kann zu großen Schäden führen. Deshalb sollten die Bestände regelmäßig auf Blattläuse kontrolliert werden. Durch eine rechtzeitige Blattlausbekämpfung kann die Ausbreitung der Viren im Bestand reduziert werden.
Seit Woche 22 fliegen Erbsenwickler in die Futtererbsen. Die Landwirtschaftsämter informieren, wann an ihren Fallenstandorten der Bekämpfungsrichtwert (10 Falter/Falle und Tag) überschritten wird. Die Fallenfänge werden zudem unter www.isip.de veröffentlicht. Lohnend sind Bekämpfungsmaßnahmen gegen diesen Schädling erfahrungsgemäß nur in Saatgutvermehrungsbeständen und auf Standorten, die näher als 3 km zu Schlägen liegen, die im Vorjahr stark befallen waren. Wenn ein stärkerer Flug beobachtet wird, sind Behandlungen zur Eiablage (ein bis zwei Wochen nach Flugbeginn) sinnvoll.
Praxistipps: In Futtererbsen zugelassene Mittel sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2023“ in Tab. 29 auf den S. 66 und 67 zusammengestellt. Bienenungefährliche Mittel (B4) sind zu bevorzugen. Zum Schutz von Wildbienen sollen die Anwendungen in den Abendstunden erfolgen (NN410).
Wenn bei der Bekämpfung von Blattläusen oder des Erbsenwicklers Tankmischungen von synthetischen Pyrethroiden mit Azolfungiziden, z. B. Folicur, zur Anwendung kommen, ist die Änderung bei der Bienengefährdung (B4 zu B2) zu beachten!