Ackerbau – Jetzt ist Fingerspitzengefühl gefragt
Wichtige Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis vom 29.10.2020
G. Münkel, amtlicher Berater im Rhein-Neckar-Kreis, informiert heute über den Stand in Wintergerste und Winterweizen. Ergänzend dazu gibt der Experte wichtige Regionalhinweise zur Düngeverordnung und neuen rechtlichen Bestimmungen. Dabei gilt es die erweiterte Gerätekontrolle im Blick zu haben.
Wintergerste: Auf den Großteil der Wintergerstenflächen im Dienstbezirk wurden die Herbizidmaßnahmen durchgeführt. Sollte die Behandlung noch ausstehen, kann in der nächsten Woche laut Wettervorhersage gefahren werden. Der Sinsheimer Fachmann empfiehlt zum Bodenherbizid den Zusatz von Axial 50 (0,9 Liter/ha), da die Ackerfuchsschwanzpflanzen schon über dem 1-Blatt-Stadium hinausgewachsen sind.
Bei den dieswöchigen, amtlichen Bonituren konnten kaum Blattläuse gefunden werden. Auch die Kollegen von den Nachbarämtern berichten einen geringen bis sehr geringen Befall. Entscheidend ist aber immer der Befall auf der eigenen Fläche. Daher rufen die Sinsheimer bei den nächsten sonnigen Tagen nochmals zur Durchführung von Bestandeskontrollen auf.
Winterweizen: Der Winterweizen ist bis auf die noch zu rodenden Zuckerrübenflächen fast überall gesät. Die äußeren Bedingungen waren optimal und das Saatbeet wurde feinkrümelig. Die Niederschläge der letzten Tage haben zu einer guten Rückverfestigung in den obersten cm geführt. Dies sind alles beste Voraussetzungen für eine herbstliche Herbizidbehandlung. Sollten in der nächsten Woche die Flächen befahrbar sein, empfiehlt die amtliche Beratung vom Amt Sinsheim bei Bedarf eine Überfahrt mit einem Bodenherbizid einzuplanen. Auf Flächen mit bekanntem Ackerfuchsschwanzbefall oder Windhalmbesatz ist diese Maßnahme nahezu Pflicht.
Düngeverordnung: Bis zum 31.10. darf im Rhein-Neckar-Kreis noch Gülle auf Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau ausgebracht werden. Aus aktuellem Anlass erinnern die Berater an die Abstände zu Gewässern einzuhalten sowie die Aufnahmefähigkeit und den Bedarf der Flächen zu berücksichtigen.
Pflanzenschutztechnik: Bis Ende dieses Jahres müssen technische Geräte wie z.B. Beizgeräte, Betonmischer, wenn mit diesen gebeizt wird, Schneckenkornstreuer bzw. Düngerstreuer, wenn mit diesen Schneckenkorn ausgebracht wird, wie eine Pflanzenschutzspritze geprüft werden. In der Regel ist dies eine Sichtkontrolle. Dazu bitte mit einer entsprechenden Landmaschinenwerkstatt in Verbindung setzen.