Ackerbau – Mit Beginn der Rapsblüte keine Applikation von Mospilan SG und Danjiri!

Wichtige Informationen aus dem Hohenlohekreis vom 13.04.2023
„Die Rapsblüte beginnt, sobald die erste Blüte geöffnet ist,“ so B. Weger, Pflanzenschutzfachmann vom Amt in Kupferzell. Deshalb gilt es ab sofort zwingend zu beachten, dass die Applikation von Mospilan SG und Danjiri mit Beginn der Rapsblüte verboten ist!
Winterraps: Nach dem Frost hat der Winterraps in den Stängeln wieder die bekannten Risse. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren lehren uns, dass diese sehr gut vom Raps kompensiert werden und keine Fungizidmaßnahme notwendig sind. Die Temperaturen sollen jetzt wieder steigen, was Rapsglanzkäfer aktiviert. Die ersten Blüten sind aber in den meisten Schlägen bereits geöffnet und die Käfer konzentrieren sich vor allem auf die Blüten und auf weit entwickelte Knospen. Eine Insektizidmaßnahme wird aber nicht notwendig sein. Zum einen hat der Raps sehr viele Knospen angelegt und zum zweiten sind die Bekämpfungserfolge der Insektizide zu diesem Zeitpunkt nicht mehr allzu groß.
Wintergerste: Nicht jede Sprenkelung auf dem Gerstenblatt ist eine Pilzkrankheit. Die Gerste reagiert sehr sensibel auf Staunässe und Luftmangel im Boden und zeigt diese Symptome in Form von Blattnekrosen, als Aufhellungen oder im Extremfall sogar mit Chlorophyllabbau. Bei den Bestandskontrollen muss genau hingeschaut werden.
Winterweizen: In dichten Beständen, vor allem nach Winterraps und bei lagergefährdeten Sorten wie z.B. Asory, Chevignon, Elixer, KWS Keitum und Porthus, sollten die Aufwandmengen von Moddus (oder Generika) oder auch Prodax ausreichend hoch bemessen werden. In dichten Beständen 0,4 Liter/ha Moddus oder bei kühleren Temperaturen das etwas Stärkere 0,5 Liter/ha Prodax.
Praxistipps: In vielen Fällen ist der Weizen in der nächsten Woche im BBCH-Stadium 31 und über das optimale Cycocel-Anwendungsfenster hinausgewachsen. Zusatz von 0,5 Liter/ha CCC ist nur bis BBCH 31 möglich, die Hauptwirkung wird dann aber vom Moddus oder Prodax kommen. Deshalb sind sonnige Witterung und Temperaturen über 12°C für eine erfolgreiche Einkürzungsmaßnahme Voraussetzung.
Wichtig: Bei Frostgefahr dürfen keine Wachstumsregler appliziert werden!