Ackerbau – Momentan kein Handlungsbedarf?
Die amtlichen Pflanzenschutzberater S. Nagel und Florian Haug informieren im Enzkreis über den aktuellen Stand der Entwicklung und erinnern an die Anlage eines Spritzfensters pro Bewirtschaftungseinheit in Landschaftsschutzgebieten, FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten, sowie auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten.
Winterweizen: Momentan präsentiert sich der Winterweizen im gesamten Enzkreis gesund.
Wintergerste: Die Wintergerstenbestände im Enzkreis zeigen vereinzelt Befall (siehe Fotos nächste Seite) mit Rhynchosporium. Es besteht zur Zeit kein Handlungsbedarf. Das weitere Vorgehen richtet sich stark nach der bevorstehenden Witterung. Bleibt es trocken und sonnig ist eine weitere Ausbreitung unwahrscheinlich. Eine Maßnahme mit Fungizid ist erst dann erforderlich, wenn die neu gebildeten Blätter im Zuge von Niederschlagsereignissen infiziert werden.
Winterraps: Mit weiterem Zuflug der Rüsslerarten ist sehr wahrscheinlich nicht mehr zu rechnen. Wenn die Temperaturen kommende Woche steigen rücken die Rapsglanzkäfer in den Fokus. Rapsglanzkäfer verursachen Schäden ab der Knospenbildung (BBCH 53: Knospen sichtbar und lösen sich voneinander: siehe Foto) bis Beginn Blüte BBCH 60. Sobald 10% des Rapses blühen und kein starker Befall der Seitentriebe (> 10 Käfer je Knospe) mit Rapsglanzkäfer vorherrscht, sind keine weiteren Behandlungen mehr nötig. Der Rapsglanzkäfer wird durch seine Bestäubungsaktivität vom Schädling zum Nützling. Die Schadensschwelle wird durch Abklopfen des Haupttriebes (5 Pflanzen an 5 Stellen) ermittelt und liegt bei 10 Käfer / Haupttrieb. B 2 - Mittel dürfen nur nach dem täglichen Bienenflug bis 23.00 Uhr angewendet werden.
Praxistipps: Generell empfehlen wir, alle im Raps zugelassenen Insektizide nach dem täglichen Bienenflug einzusetzen. Bitte die Bienengefährdung der einzelnen Mittel und bei Mischungen mit azolhaltigen Fungiziden beachten. Achten Sie auch auf die Abstandsauflagen der Produkte zu Oberflächengewässern und die Dokumentation in Schutzgebieten nach IP+.