Ackerbau – Mulchtermin Zwischenfrüchte und FAKT
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 29.10.2021
Heute informiert das Ilshofener Beratungsteam über die Problematik von langgewachsenen Zwischenfruchtflächen und erinnern in diesem Zusammenhang an wichtige Termin zur Durchführung geeigneter Bearbeitungsmaßnahmen.
Mulchtermin Zwischenfrüchte ASP: Hohe Zwischenfruchtbestände werden vom Schwarzwild gerne als Tageseinstand genutzt. Die Bejagung größerer Schläge gestaltet sich daher mehr als schwierig, da das Schwarzwild diese Deckung nur ungern verlässt.
Praxistipp: Die Möglichkeit die FAKT - Zwischenfruchtbestände ab dem 21. November zu mulchen oder zu walzen, um somit die Jagdausübung zu erleichtern und das ASP-Risiko zu senken sollte unbedingt genutzt werden.
FAKT - Voranmeldung bis zum 15. Dezember: Neueinstiege, Umstiege in höherwertige Teilmaßnahmen und/oder Erweiterungen einer oder mehrerer FAKT-Teilmaßnahmen im Antragsjahr 2022 müssen zwingend im FAKT-Vorantragsverfahren angemeldet werden. Die einjährigen Tierwohl-Teilmaßnahmen sind ebenfalls zwingend im FAKT-Vorantrag voranzumelden.
Praxistipp des Ilshofener Beratungsteams: Befahrbarkeit für die Festmistausbringung von Huf- und Klauentieren bis zum 30. November nutzen - die Sperrfrist geht vom 01. Dezember bis einschließlich 15. Januar.