Ackerbau – Nicht verpassen…

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 20.11.2023
A. Vetter, versierte Beraterin der amtlichen Pflanzenschutzberatung im Landwirtschaftsamt Heilbronn, informiert heute über den Stand der Entwicklung auf den Winterrapsflächen, erinnert an die Aufzeichnungspflicht und berichtet über ein aktuelles Ereignis.
Winterraps: Die anhaltenden Niederschläge und Windbedingungen der letzten Tage machten eine noch evtl. ausstehende Behandlung mit Propyzamidhaltigen Produkten wie z.B. Kerb Flo nahezu unmöglich. Wenn es die Befahrbarkeit der Flächen zulässt, könnte nach derzeitiger Wettervorhersage ab Mittwoch nächster Woche noch eine Möglichkeit zur Anwendung bestehen.
Der Wirkstoff Propyzamid ist mittlerweile in vielen Generika-Produkten enthalten, Milestone hat zusätzlich den Wirkstoff Aminopyralid und hierdurch eine Zusatzwirkung auf Kamille und Kornblume. Bei Vorlage von anderen Aminopyralidhaltigen Mitteln wie Runway oder Synero darf Milestone nicht eingesetzt werden.
Cuscuta (Cuscuta spp.) oder Kleeseide: In den letzten Jahrzehnten war sie vermeintlich auf Ackerflächen verschwunden. Ihr neuerliches Auftreten wird deshalb nicht immer gleich erkannt. Was ist zu tun? Erfahren Sie mehr in der Beilage unten…
Aufzeichnungspflicht von Pflanzenschutzmaßnahmen: Jetzt bleibt auch Zeit die Pflanzenschutzmaßnahmen aus dem laufenden Jahr sauber zu dokumentieren. Diese müssen bis zum Jahresende (31.12.) vorliegen und anschließend über einen Zeitraum von 3 Jahren aufbewahrt werden. Es gibt keine Vorschrift über die Art und Form der Aufzeichnung. Folgende Punkte sind festzuhalten:
- Name des Anwenders,
- behandelte Kultur,
- behandelte Fläche,
- Datum der Anwendung,
- genaue Bezeichnung des Präparats und
- Aufwandmenge pro ha.
Die Nennung des behandelten Schadorganismus ist keine Pflicht, wird aber sehr empfohlen, da damit auch gleichzeitig die Erfolgskontrolle durchgeführt werden kann. Falls eine dritte Person, z.B. ein Lohnunternehmer, ein Kollege oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe für Sie die Pflanzenschutzmaßnahmen auf Ihren Flächen durchgeführt hat, müssen auch diese Aufzeichnungen bei Ihnen vorliegen. Die Aufzeichnungspflicht für Pflanzenschutzmaßnahmen gilt unabhängig von der Betriebsgröße für alle beruflichen Anwender. Die Dokumentation wird im Rahmen verschiedener Kontrollen (Fachrecht Pflanzenschutz, Gemeinsamer Antrag, …) überprüft.
Glyphosat – weitere 10 Jahre: Die EU-Staaten haben sich bisher weder eindeutig für noch gegen einen weiteren Einsatz von Glyphosat positioniert. Mit der Pflanzenschutz-Anwendungs-Verordnung (PflSchAnwV) war in Deutschland ein generelles Anwendungsverbot von Glyphosathaltigen Mitteln bereits in Sichtweite. Denn die Zulassung des Wirkstoffs in der EU wäre am 15.12.2023 ausgelaufen.
Für Klarheit sorgt nun die gestrige Entscheidung der EU-Behörde. Glyphosat darf weitere zehn Jahre in der EU eingesetzt werden.
Die EU-Kommission informierte in diesem Zusammenhang auch darüber, dass der künftige Einsatz durch neue Auflagen und Einschränkungen geregelt werden soll. Welche das sind ist noch nicht abschließend geklärt.