Ackerbau - Ökonomisch sinnvoll und ökologisch vertretbar - Alle wichtigen, amtlichen Schadensschwellen auf einen Blick
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 20.04.2022
Wie viele Blattläuse, Kohltrieb- oder Stängelrüssler und Rapsglanzkäfer, Blattflecken oder Ackerfuchsschwanzpflanzen sind tolerierbar?
Krankheiten und Schädlinge nach Schadensschwellen zu bekämpfen, verbessert die Wirkung der Mittel. Schon deshalb sind diese sog. Bekämpfungsrichtwerte für die gute fachliche Praxis nicht nur ein wichtiges Werkzeug um den optimalen Behandlungstermin zu bestimmen. In der Wertigkeit sind sie die Basis um die Anzahl chemischer Behandlungsmaßnahmen auf das unbedingt notwendige Maß zurück zu führen und um gefährliche Resistenzbildungen zu vermeiden.
Nur mit dieser Kenntnis werden Schaderreger optimal bekämpft. Ein zu früher Mitteleinsatz erreicht nicht alle Erreger; kommt er dagegen zu spät, haben sich die Populationen bereits zu stark vermehrt. Die Folge: Selbstverschuldete, unzureichende Wirkungsgrade. Erst wenn Schadensschwellen überschritten werden, ist die Durchführung einer Bekämpfungsmaßnahme wirklich sinnvoll, zur Ertragsabsicherung notwendig und damit ökonomisch sinnvoll und ökologisch auch vertretbar. Denn in diesem Fall sind die zu erwartenden Schäden am Erntegut größer als die Kosten für Pflanzenschutzmaßnahmen. Wird diese Grenze im Vergleich dazu nicht erreicht, empfiehlt sich auch die Bekämpfung nicht. Ist diese Schadensschwelle im Vergleich dazu nicht überschritten ist die Pflanzenschutzmaßnahme weder ökonomisch sinnvoll noch ökologisch vertretbar. Denn in dem Fall sind die erwartenden Schäden am Erntegut kleiner als die Kosten für Pflanzenschutzmaßnahmen.
Die gute fachliche – integrierte - Pflanzenschutzpraxis fordert: Gezielte, chemische Pflanzenschutzmaßnahmen müssen nach Möglichkeit ausschließlich nur unter Beachtung des jeweiligen Bekämpfungsrichtwertes erfolgen. Um darüber die Übersicht zu wahren in der Beilage ein gesammelter Überblick der derzeit im Ackerbau aktuell gültigen, amtlichen Schadensschwellen und Bekämpfungsrichtwerte.
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