Ackerbau – Umgang mit Hagelschäden
Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 28.06.2021
„Das Unwetter am Abend des 23.06 hat auch viele Flächen im Kreis Tübingen getroffen. Von geringen Schäden bis zum Totalausfall ist leider alles vertreten. Eine Hagelversicherung – falls abgeschlossen - kann zumindest den finanziellen Schaden kompensieren“, so der amtliche Pflanzenschutzberater A. Lohrer vom Landwirtschaftsamt Tübingen. In der Folge die Tipps des Fachmannes zur Vorgehensweise auf betroffenen Flächen.
- Sofern die betroffenen Kulturen schon am 01. Juni auf der Fläche vorhanden waren ist der notwendige Anbauzeitraum bis zum Unwetter erfüllt, es sind keine Änderungen im GA notwendig.
- Wenn Sie eine vorzeitige Bearbeitung (z.B. Umbruch mit Neuansaat) vornehmen melden Sie dies bitte bei Ihrer zuständigen GA-Sachbearbeiterin.
- Achten Sie bitte bei allen Maßnahmen auf den Flächen darauf, dass die Böden wieder ausreichend abgetrocknet sind um keine Strukturschäden hervorzurufen. Ebenfalls müssen die Wartezeiten der eingesetzten Pflanzenschutzmittel vor einer Nutzung des Aufwuchses und die Vorgaben zum vorzeitigen Umbruch und Einsaat einer Folgekultur beachtet werden.
- Wenn betroffene Leguminosenflächen als ökologische Vorrangfläche angemeldet sind oder über FAKT (A1 - Fruchtartendiversifizierung, mindestens fünfgliedrige Fruchtfolge) gefördert werden und ein Umbruch notwendig ist sollte wieder eine Leguminose bis zur Einsaat der Winterkultur angebaut werden. Möglich wären z.B. Erbsen oder Ackerbohnen zur Schnittnutzung oder Klee(-gras).
- Auf betroffenen Maisschlägen kann bei unkrautfreien Flächen Mais am besten direkt nachgesät werden, eine weitere Herbizidbehandlung kann dann meist entfallen. Es ist allerdings mit geringerem Kolbenansatz und/ oder späterer Reife zu rechnen. Wenn verfügbar können auch extrem frühreife Sorten gesät werden.
- Bei Alternativen wie Sudangras, Sorghum, Körnerhirse muss auf die eingesetzten Herbizide geachtet werden, da leicht Schäden in diesen Kulturen möglich sind.
- Wenn auf stark geschädigten Flächen eine Winterkultur oder Zwischenfrucht folgen soll, kann der Zeitraum für evtl. notwendige Maßnahmen gegen Wurzelunkräuter genutzt werden. Wenn der Aufwuchs gemulcht wird und auf der Fläche verbleibt, sollte der enthaltene Stickstoff über Zwischenfrüchte möglichst gut für die Folgekultur konserviert werden. Wegen der langen Vegetation und der Gefahr des Aussamens sollten schnellwachsende Arten wie Senf oder Buchweizen vermieden werden, langsamer wachsende Arten wie Ramtillkraut, Erbsen, Ackerbohnen sind zu bevorzugen.