Ackerbau – Umstufung Wasserschutzgebiet Belzbrunnen
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 08.01.2024
Die Pflanzenschutz- und Anbauexpertin N. Waldorf vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Buchen weist heute ausdrücklich darauf hin, dass das bisherige Problemgebiet 225220 Belzbrunnen in Billigheim-Sulzbach aufgrund der sinkenden Nitratgebiete vom Wasserschutz-Problem- wieder als Normalgebiet herabgestuft wird.
Damit gelten nur noch die allgemeinen Schutzbestimmungen. Dies sind insbesondere das Terbuthylazin- und Glyphosatverbot und neu auch das Verbot des Wirkstoffs S-Metolachlor (u.a. in Dual Gold).