Ackerbau – Unkraut in Getreide- und Rapsstoppeln mechanisch bekämpfen
Wichtige Informationen des RP Stuttgart - Pflanzenschutzdienst - vom 23.08.2022
Gekeimte Unkräuter, Ausfallgetreide oder Ausfallraps sollten mechanisch durch eine flache Bodenbearbeitung bekämpft werden. Gegenüber der Behandlung mit einem Herbizid hat diese Maßnahme den Vorteil, dass noch im Boden liegende Samen zum Keimen angeregt werden. So kann mit einer zweimaligen Bodenbearbeitung innerhalb von 2 bis 3 Wochen nachhaltig der Samenvorrat im Oberboden verringert werden. Auf Standorten mit einem hohen Quecken- oder Windenbesatz sowie mit sehr schweren Böden bei ungünstiger Witterung, ist der Einsatz von Herbiziden von Vorteil.
Hinweise zur Anwendung von Herbiziden nach der Ernte und vor der Saat stehen im Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2022 in Tab. 4 auf S. 22.
Die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln ist in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Kern und Pflegezonen von Biosphärenreservaten verboten.
Auf allen anderen Flächen ist eine Anwendung nach der Ernte zur Stoppelbehandlung nur zulässig
- zur Bekämpfung von schwer bekämpfbaren Unkräutern wie Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer, Landwasserknöterich und Quecke auf den betroffenen Teilflächen, oder
- zur flächigen Bekämpfung von Unkräutern und Ausfallkulturen auf erosionsgefährdeten Ackerflächen (CCWasser1, CCWasser2 und CCWind).