Ackerbau – Zunehmende Temperaturen sorgen für gewissen Druck
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 11.04.2023
Aus Sicht von C. Erbe und L. Merkle, renommierte Pflanzenschutz- und Anbauexperten vom Landwirtschaftsamt in Bruchsal legt die Vegetation nach den Frösten der vergangenen Woche jetzt erst so richtig los.
Winterraps: Der Winterraps beginnt zu blühen. Ab 10% blühender Rapspflanzen im Bestand, wird der Rapsglanzkäfer vom Schädling zum Bestäuber (BBCH 61). Auf einigen Rapsflächen sind bereits mehr als 10% der Blüten am Haupttrieb offen. Eine Insektizidbehandlung gegen den Rapsglanzkäfer ist dann nicht mehr notwendig. Diese Woche konnte kein Zuflug von Rapsglanzkäfern über der Schadensschwelle auf den vom Landwirtschaftsamt Bruchsal beobachteten Rapsschlägen festgestellt werden.
Praxistipp: Ermitteln Sie bis 10% Ihres Rapses blüht weiterhin die Schadensschwelle durch Abklopfen des Haupttriebes der Bestandesbildenen Rapsspflanzen (5 Pflanzen an 5 Stellen). Bekämpfungsrichtwert: 10 Käfer je Hauptrieb im Durchschnitt.
Achtung: Dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen nach IPS+.
Wintergetreide: Momentan sind in vielen Getreidebeständen Getreidehähnchen (Käfer und orangene Eier) zu finden. Die Eier sind auf den ersten Blick mit Braunrostpusteln zu verwechseln. Bei genauerer Betrachtung der Eier zeigt sich jedoch deren ovale, eiförmige Form sowie deren glänzende Oberfläche. Praxistipp: Nutzen Sie für die nähere Betrachtung am besten eine Lupe. Die Fraßschäden der Käfer sind zu vernachlässigen.
Achtung: Vielerorts zeigt der Winterweizen momentan Reaktionen auf die vergangenen Witterungskonstellationen (u.a. schnelle Temperaturumschwünge, Nachtfrost). Es handelt sich um „Pocken“. Diese Reaktionen sollten nicht mit Krankheiten verwechselt werden!
Pilzkrankheiten: Am Zentralen Versuchsfeld in Münzesheim konnte bei den beiden Winterbraugerstesorten KWS Somerset und Liberac verstärkt Rhynchosporium beobachtet werden. Bei der Sorte KWS Somerset sollten Sie zudem Mehltau im Blick behalten.
Wachstumsreglereinsatz: Geplante Wachstumsreglermaßnahmen können, sofern das entsprechende Wachstumsstadium erreicht ist (2 Knoten beginnt sich von erstem Knoten abzuheben) durchgeführt werden.
Vogelabwehr: Die Saatkrähe bleibt auch weiterhin geschützt. Der Bundesrat hat vergangene Woche beschlossen, dass der Schutzstatus der Saatkrähe nicht verändert wird. Die Bejagung bleibt somit weiterhin verboten bzw. ist nur nach einer vorherigen Ausnahmeregelung in wenigen Fällen gestattet.
Praxistipps: Sollten Sie auf Ihren Flächen (insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Maisaussaat) Probleme mit Krähen (Raben- und Saatkrähen) haben, verweisen wir auf unser Infoblatt zur Krähenproblematik. Das Infoblatt ist im Infodienst eingestellt bzw. unter nachfolgendem Link abrufbar: https://karlsruhe.landwirtschaft-bw.de/pb/site/pbs-bw-mlr/get/documents_E-992987809/MLR.LEL/PB5Documents/lraka/Infoservice/Warndienst%20Ackerbau/Infoblatt%20Kr%C3%A4henproblematik%20-%20Ansprechpartner.pdf
Zuckerrüben: Rüben die vor ca. 2 Wochen gesät wurden (21/22.03.23) laufen derzeit auf. Denken Sie unbedingt an die Schneckenkontrolle und die entsprechende Dokumentation in Schutzgebieten. Mit zunehmenden Temperaturen wird sich der Schneckendruck erhöhen.
Praxistipps zum Herbizideinsatz: Bei frühen Rüben steht bereits die 1. NAK an. Diese kann erfolgen, sobald sich die Rüben von den Frostnächten erholt haben. Achten Sie darauf die Ölmenge der blattaktiven Komponente (Belvedere, Betanal, Betasana, etc.) bei durch Frost gestressten Rüben nicht zu überziehen (Stichwort Wachsschicht der Rüben). Achten Sie weiterhin auf die Zugabe einer hohen Aufwandmenge (ca. 1100g/ha) von metamitronhaltigen Bodenberbiziden (Goltix, Metafol, etc) bei der 1. NAK, da hiermit der Grundstein einer erfolgreichen Unkrautbehandlung gesetzt wird. Die hohe Metamitronaufwandmenge ist auch unter trockenen Bedingungen einzusetzen.