Sachkunde und Beratung – 69. Baden-Württembergischer Pflanzenschutztag
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 04.02.2022
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg veranstaltet zusammen mit dem Regierungspräsidium Freiburg und dem Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg eine Online-Tagung über aktuelle Fragen des Pflanzenschutzes und lädt Sie dazu herzlich ein.
Beginn der Veranstaltung: Donnerstag, 10. März 2022, 09:00 Uhr
Einwahl ist ab 08:45 Uhr möglich. Das Ende der Veranstaltung ist für ca. 15:00 Uhr geplant
Das Tagungsprogramm
Die Eröffnung und Begrüßung erfolgt durch Dr. Konrad Rühl, Ministerialdirigent am Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Themen im Fachprogramm:
- Aktuelle rechtliche Bestimmungen im Pflanzenschutz - Marina Kunze, Pflanzenschutzreferentin, Regierungspräsidium Freiburg
- Landesspezifische Vorgaben zum Integrierten Pflanzenschutz im Gemüsebau - Dr. Jana Reetz, Referentin für Pflanzenschutz und Mittelprüfung im Gartenbau, Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg
- Auftreten, Monitoring und Bekämpfungsrichtwerte wichtiger Schädlinge im Gemüsebau - Alfred Altmann, Berater für Pflanzenschutz im Gemüsebau, Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
- Schädlingsregulierung und Nützlingsförderung im Kohlanbau - Anja Vieweger, Departement für Nutzpflanzenwissenschaften, Forschungsinstitut für biologischen Landbau FIBL
- Pflanzenschutztechnik und Anwenderschutz - Michael Glaser, Referent für Applikationstechnik, Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Um am virtuellen Pflanzenschutztag teilnehmen zu können, müssen Sie sich anmelden. Näheres zum Anmeldeverfahren im beiliegenden Flyer.
Nach der Registrierung wird der Zugangslink zur Veranstaltung an die angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Der Versand erfolgt direkt nach Anmeldung, solange virtuelle Plätze verfügbar sind.
Hinweis: Diese Veranstaltung dient auch zur Fort- und Weiterbildung (4 Stunden) in der Pflanzenschutz-Sachkunde und ist nach § 9 Abs. 4 PflSchG vom Regierungspräsidium Freiburg anerkannt.
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