Getreide – Blattapparat gesund erhalten und Einsatz von Wachstumsreglern prüfen
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 21.05.2022
In Weizenbeständen den Blattapparat gesund erhalten: Ist in den Weizenbeständen bereits Befall mit Gelbrost oder Blattseptoria festzustellen, sollte nach der Ausbildung des Fahnenblattes der Blattapparat durch eine Abschlussbehandlung geschützt werden.
Wenn, insbesondere nach der Vorfrucht Mais, eine Ährenbehandlung gegen Fusarium-Pilze geplant ist, kann bei gesunden Beständen noch bis zum Ährenschieben gewartet werden. Bei geringem Befall ist eine Zwischenbehandlung mit verringerter Aufwandmenge (um ca. 25%) ausreichend.
Praxistipps: Bei den Abschlussbehandlungen sollten in befallenen Beständen Mittel mit lang andauernder Wirkung, z.B. Azole mit einem Strobilurin- und/oder einem Carboxamid-Wirkstoff zur Anwendung kommen. In diesem Jahr steht zudem mit Univoq erstmals ein Mittel mit dem neuen Wirkstoff Inatreq (Fenpicoxamid) und Prothioconazol zur Verfügung. Das Mittel hat sich in Versuchen bewährt. Der neue Wirkstoff ist ein zusätzlicher Baustein im Resistenzmanagement bei der Bekämpfung von Getreidekrankheiten. Das Mittel kann maximal einmal mit 2,0 l/ha gegen Mehltau, Blattseptoria, Gelb- und Braunrost, DTR und Ähren-Fusarium zur Anwendung kommen.
Achtung: In Schutzgebieten ist ein Spritzfensteranzulegen. Es erlaubt durch den Vergleich der behandelten mit der unbehandelten Fläche Rückschlüsse auf die Wirkung der Maßnahme.
In Sommergerste Einsatz von Wachstumsreglern prüfen: In der Regel ist in der Sommergerste eine Wachstumsregulierung nicht nötig. Bei Anbau von weniger standfesten Sorten, hoher Bestandesdichte und viel verfügbarem Stickstoff ist jedoch zu prüfen, ob ein Einsatz von Wachstumsreglern erforderlich ist. Eine Anwendung sollte, Ethephon-Mittel ausgenommen, bevorzugt im 1- bis 2-Knoten-Stadium erfolgen.
Praxistipp: Wenn in anfälligen Sorten, z.B. Avalon, Mehltau- oder Blattfleckenbefall festzustellen sind, kann ein Fungizid zugemischt werden.
Achtung: In Schutzgebieten ist für die nachträgliche Bewertung der Notwendigkeit ein Spritzfenster anzulegen.