Getreide – Jetzt gilt´s!
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 20.04.2023
„Durch die Witterung der letzten Tage und Wochen ist in den Beständen mittlerweile alles an Krankheiten zu finden: Mehltau, Septoria, Rynchosporium und Gelbrost,“ so die langjährig renommierten Erfahrungen von S. Wolpert, Pflanzenschutzexperte am Landwirtschaftsamt in Ilshofen im Vorfeld seines regionalen Potpourris unter dem Motto: „Der Fungizideinsatz zum frühen Termin steht dieses Jahr außer Frage.“
Die Weizenbestände haben überwiegend das BBCH-Stadium 31 erreicht auch wenn sie vom Erscheinungsbild oft weiter entwickelt zu sein scheinen. In Winterweizen der sich im Stadium BBCH 31/32 befindet lohnt es sich heuer z.B. Prodax oder Medax Top + preisgünstiges Prothioconazol einzusetzen.
Triticale ist teilweise bereits in BBCH 37 (Fahnenblatt). Wenn dies der Fall ist, dann Wachstumsregler + Abschlussbehandlung fahren und ggf. Blütenbehandlung nachlegen.
In Roggen wird auf intensiven Standorten dieses Jahr eine zweite Wachstumsreglerbehandlung notwendig werden. Falls die Wachstumsreglerbehandlung nicht nötig ist (extensiver Standort) oder ggf. bereits gefahren wurde, sollte trotzdem ein Fungizid ausgebracht werden.
Praxistipp: Sobald man in den Acker „rein und auch wieder raus“ kommt sollten die Behandlungen umgehend gefahren werden. Ggf. entstehende Schäden in den Fahrgassen sind in der momentanen von untergeordneter Bedeutung!
Aussaat Sommerungen: Falls noch Sommerungen zu säen sind, können Erbsen und andere Leguminosen in den nächsten Tagen noch in den Boden. Bei Sommergetreide ist bei einer so späten Saat mit Ertragseinbußen zu rechnen. Ggf. sollte das Saatgut im Sack bleiben und stattdessen auf Mais gewechselt werden.
Bei der Maisaussaat ist noch keine Eile geboten.
Praxistipps: Der Einsatz der Kreiselegge, auch bei der Saat, ist momentan Gift für den Boden. Feuchter Unterboden wird nur durchgeknetet und man holt, keine „Bollen“, sondern „Batzen“ an die Oberfläche. Zapfwelle nicht einschalten, sondern die Kreiselegge nur kratzen lassen - der Boden ist gar.
Achtung: In allen Wasserschutzgebieten ist der Einsatz von Glyphosat und Terbutylazin verboten!