Getreide – Unkraut- und Ungrasbekämpfung in Wintergerste planen
Wichtige Informationen des RP Stuttgart - Pflanzenschutzdienst - vom 13.09.2022
In früh gesäter Wintergerste steht die Bekämpfung von Schadgräsern im Mittelpunkt. Dies gilt sowohl für die ackerbaulichen Maßnahmen, als auch für die Auswahl der Herbizide. Der Acker-Fuchsschwanz tritt hauptsächlich auf schweren Böden auf und sollte ab 30 Pflanzen/m² bekämpft werden. Der Windhalm verursacht insbesondere auf leichteren Böden zunehmend Probleme. Der Bekämpfungsrichtwert ist ab 20 Pflanzen/m² überschritten.
Bei der Wahl der Mittel ist sowohl auf die vorhanden Ungräser und Unkräuter, als auch besonders auf einen Wechsel der Wirkstoffklassen, auch in der Fruchtfolge, zu achten. Dabei helfen die Aufzeichnungen der Pflanzenschutzanwendungen der vergangenen Jahre.
Bei ausreichender Bodenfeuchtigkeit ist die Kombination mit einem Bodenherbizid zu empfehlen. Für eine gute Wirkung und Verträglichkeit der Bodenherbizide sind zudem ein feinkrümeliges abgesetztes Saatbeet und gleichmäßige sowie ausreichend tiefe Ablage des Saatkorns Voraussetzung.
Wenn die Bodenherbizide im Nachauflauf eingesetzt werden, muss die Anwendung möglichst frühzeitig, spätestens jedoch im 1-Blattstadium erfolgen.
Hinweise zur Wirkung der Herbizide im Vorauflauf oder frühen Nachauflauf sowie zu den Auflagen sind im Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2022 in Tabelle 19 auf den Seiten 52 und 53 zu finden.
In diesem Jahr wird zusätzlich zum Mateno Forte Set ein Mateno Flexi Set vertrieben. Die Mittelmengen in dieser Packlösung sind auf die Bekämpfung von Windhalm bzw. geringeren Besatz mit Ackerfuchsschwanz angepasst. Mit Battle Delta steht ein weiteres Mittel mit den Wirkstoffen Diflufenican und Flufenacet zur Bekämpfung von Unkräutern und Windhalm in Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen und Wintertriticale zur Verfügung. Carpatus SC und Broadcast (aus Broadcast Duo), die dieselben Wirkstoffe enthalten, haben zusätzlich eine Zulassung in Dinkel. Neben Cadou SC werden z.B. mit Bakata, Fence und Franzi weitere Mittel mit dem Wirkstoff Flufenacet vermarket.
Viper Compact (Wirkstoffe: Diflufenican, Florasulam, Penoxsulam) kann bei Auftreten von Windhalm (ab 2- bis 3-Blattstadium), Echter Kamille und Raps in allen Wintergetreidearten zum Einsatz kommen, wenn keine Frostgefahr besteht. Nach der Behandlung sind 8 bis 10 Tage wüchsige Witterung erforderlich.
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen Pendimethalin (z.B. Activus SC, Addition, Agolin, Malibu, Stomp Aqua, Trinity) und Prosulfocarb (z.B. Boxer, Filon, Jura) sind die Anwendungsbestimmungen zur Herabsetzung der Verflüchtigung und Abdrift zu beachten:
- NT145: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät der Abdriftminderungsklasse 90% auf der gesamten zu behandelnden Fläche erfolgen.
- NT146: Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten.
- NT170: Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten.
Um diese Anwendungsbestimmungen einhalten zu können, sind Düsentypen erforderlich, die auch bei einem Spritzdruck von mindestens 1,5 bar die Abdriftminderungsklasse 90 % erreichen, z. B. IDKT 120-03 POM, ULD 04, ID-120-04 C, ID-120-04 POM und TTI 110-04 VP.
Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Chlortoluron ist die Sorten-Verträglichkeit zu beachten. Zudem gelten zum Schutz des Grundwassers die NG337 („Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Chlortoluron enthalten.“) und zusätzlich die folgenden Anwendungsbestimmungen (ausgenommen Trinity):
- NG404: Um eine Abschwemmung der Wirkstoffe zu verhindern, muss auf Flächen mit Hangneigung ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 Metern vorhanden sein! Nur wenn die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt, ist der Randstreifen nicht erforderlich.
- NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen.
- NG414: Keine Anwendung auf sandigen Böden mit <1,5% Humusanteil.
Trinity darf nur dann angewendet werden, wenn ein 20 Meter breiter bewachsener Randstreifen vorhanden ist (NW706). Auf drainierten Flächen ist die Anwendung vom 1. November bis zum 15. März nicht zulässig (NW800).
In Schutzgebieten (in FFH-, Vogelschutz-, Landschaftsschutzgebiete, auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in Biotopen und Naturdenkmale) ist zur Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit ein Spritzfenster anzulegen.
Trespen sind in der Wintergerste nicht bekämpfbar. Auf befallenen Schlägen sollte deshalb keine Wintergerste angebaut werden.