Wintergetreide – Im Regelfall keine Einkürzung?
Wachstumsregler (LLG)
Wichtige Informationen aus dem Kreis Ludwigsburg vom 31.03.2023
„Standfeste Sorten, Flächen, die nicht organisch gedüngt werden oder sehr spät gesäte, dünne Bestände benötigen im Regelfall keine Einkürzung.“ so die amtliche Pflanzenschutzexpertin A. Brugger vom Landwirtschaftsamt Ludwigsburg mit dem Blick auf das Anbauspektrum im Kreis Ludwigsburg. „Teilweise neigt man dazu, den Entwicklungsstand des Weizens zu unterschätzen - frühe Winterweizen befinden sich aktuell in BBCH 31,“ so die renommierte Beraterin für die Region Ludwigsburg. Für das Beratungstandem A. Brugger und F. Grötzinger vom Amt Ludwigsburg höchste Zeit also um die Standortfaktoren zu überprüfen um daraus eine Entscheidung ableiten zu können ob eine Wachtumsregleranwendung tatsächlich notwendig ist oder ob darauf verzichtet werden kann.
Zu den optimalen Behandlungsbedingungen gehört beispielsweise neben dem richtigen Entwicklungsstadium strahlungsreiche, wüchsige Witterung mit warmen Tages- und Nachttemperaturen. Sofern diese Voraussetzungen zutreffen, sollte eine notwendige Wachstumsregler-Behandlung nicht weiter aufgeschoben werden. Mit einfließen in die Entscheidung über eine Wachstumsregler-Behandlung muss auch die Anzahl der Seitentriebe einzelner Pflanzen. „CCC-Mittel“ fördern noch bei früher Anwendung (BBCH 29) auf spät gesäten Weizen die Nebentriebe, wodurch die Bestände homogener werden. „Trinexapac-Mittel“ wirken auf alle Triebe was zur Folge hat, dass schwache Nebentriebe in ihrer Entwicklung nachlassen.
Praxistipps: Begutachten Sie Ihre Bestände außerdem in Bezug auf möglicherweise bereits vorhandene Pilzkrankheiten. In Gerste ist teilweise Mehltau, Netzflecken, seltener Rhynchosporium zu finden. Die neuen Frühjahrsblätter sollen gesund bleiben. Entscheiden Sie rechtzeitig - und in Abhängigkeit von der Witterung - ob eine erste Fungizidmaßnahme jetzt schon notwendig ist oder ob es nicht zielführender ist den Termin noch zu schieben.