Wintergetreide – Schadensschwelle Überschritten: Jetzt mit einem blattaktiven Präparat nachbehandeln!
Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 22.11.2021
Der Pflanzenschutzfachmann A. Lohrer vom Landwirtschaftsamt Tübingen rät: „Jetzt sollte unbedingt die Wirkung der früh ausgebrachten Bodenherbizide überprüft werden. In einigen regionalen Beständen (kritische Teilflächen, nasse Stellen) kann jetzt noch über die Notwendigkeit einer Nachbehandlung entschieden werden. Praxistipp dazu: „Zeigt der Ackerfuchsschwanz gelbe, rote oder weiße Verfärbungen im frühen Stadium (bis 2-Blatt) sollte die Wirkung ausreichend sein,“ so der amtliche Berater im Landkreis Tübingen.
Hier lohnt ein Vergleich zum unbehandelten Spritzfenster: Wenn im Bestand Ungräser ab 2-3-Blatt-Stadium oder gleichem Entwicklungsstand wie im Spritzfenster vorhanden sind, sollte bei überschrittener Schadensschwelle mit einem blattaktiven Präparat nachbehandelt werden. Die Wirkung ist im Herbst ab dem 2-Blatt-Stadium der Schadgräser bei kühlen Temperaturen oft besser als im zeitigen Frühjahr, wenn die Gräser noch kräftiger entwickelt sind und den Wirkstoff schneller abbauen. Praxistipp dazu: Rand- oder Teilflächenbehandlung sind oft schon ausreichend.
In Wintergerste und Dinkel kann nur Axial 50 mit 0,9 Liter/ha eingesetzt werden. Bei Wintergerste kann ein CTU-Mittel zur Wirkungsverstärkung zugemischt werden. In Weizen, Roggen und Triticale empfiehlt sich das etwas stärkere Traxos mit 1,2 Liter/ha.
Achtung: Da es bei Bodenfrost zu Schäden an der Kulturpflanze kommen kann, können notwendige Behandlungen jetzt noch durchgeführt werden. Doch Vorsicht, ideale Ausbringungstemperaturen bringen ca. 3 Tage vor und nach der Behandlung keine Frost - ein leichter Bodenfrost bis ca. -2°C kann toleriert werden – aber unter anderen Bedingungen wird’s kritisch und die könnten im Laufe der Woche schon eintreten.