Winterweizen – Kein vorbeugender bzw. routinemäßiger Einsatz!
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Ravensburg vom 02.06.2023
„Früh entwickelte Winterweizen haben das Fahnenblatt das Fahnenblatt voll entfaltet und befinden sich im Stadium 39 bis 47, teilweise im südlichen Schussental sogar schon Mitte Ährenschieben (BBCH 55),“ so der Pflanzenschutzverantwortliche Berater M. Kreh vom Amt in Ravensburg. Aus Sicht des Ravensburger Fachmanns zeigen sich die drei obersten Blätter auch hier noch gesund, Krankheiten sind nur auf den unteren Blattetagen als Septoria zu finden.
Häufig sind zu Beginn des Schossens schon Fungizidmaßnahmen durchgeführt worden. Diese haben je nach eingesetztem Produkt eine protektive Wirkungsdauer von zwei bis maximal drei Wochen, diese Zeit ist nun abgelaufen. Mit dem Prognosemodell SEPTRI auf der Plattform ISIP können Sie bei den Entscheidungshilfen für Winterweizen die Infektionsgefahr für die bedeutendste Weizenkrankheit hier in der Region, Septoria tritici, anzeigen lassen.
Kontrollieren Sie Ihre Bestände in regelmäßigen Abständen genau!! Zum Einsatz kommen die gängigen fungiziden Wirkstoffe der Carboxamide und Azole. Gegen Strobilurine (Amistar, Torero, Comet, Priaxor, …) sind bekanntlich Resistenzen vorhanden, die Wirkung gegenüber Septoria ist zumeist unzureichend. Aus Gründen des Resistenzmanagements gilt es unbedingt zu beachten, dass Carboxamide nur einmal pro Saison und nie solo zur Anwendung kommen sollten. Weiterhin empfiehlt es sich unbedingt bei den Azolen durchzuwechseln. Die stärkste kurative Wirkung gegen Septoria hat zuerst Mefentriconazol und dann Prothioconazol.
Getreidehähnchen: Getreidehähnchen stellen momentan kein Problem dar und sind laut unseren Beobachtungen noch nicht bekämpfungswürdig. Die Schadensschwelle für den Befall durch Getreidehähnchen liegt bei: 20% geschädigter Blattfläche auf den obersten drei Blättern und ein Ei, bzw. eine Larve je Halm. Die Betrachtungen werden an fünf Stellen im Bestand und dort jeweils an 5 Halmen ermittelt.
Praxistipps: In Schutzgebieten ist nach IPS+ Vorgaben vor der Behandlung eine Rücksprache mit dem amtlichen Beratungsdienst notwendig! Ein vorbeugender bzw. routinemäßiger Einsatz entspricht nicht den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes und ist zu unterlassen.