Mais – Achtung: Aussaat von „Mesurol“-gebeiztem Saatgut ist verboten!
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 23.04.2019
Die amtliche Beraterin H. Saddedine aus dem LRA Schwarzwald-Baar-Kreis weist heute eindringlich darauf hin, dass die Aussaat von „Mesurol“-gebeiztem Saatgut seit dem 03.04.2020 verboten ist. Reste des Mittels und auch des Saatgutes müssen als Schadstoff entsorgt werden!
Die Saatgutfirmen und der Handel bieten neben den fungiziden Standartbeizungen gegen Drahtwurm „Force 20 CS“ oder „Sonido“ und gegen Vogelfraß „Korit 420 FS“ bzw. „INITIO BIRD PROTECT“ an. Die Fritfliege wird mit Beizmitteln nicht mehr erfasst. Bitte die Hinweise auf den Packungen zum Umweltschutz beachten wie beispielsweise „offen liegendes Saatgut mit Erde bedecken oder entfernen“.
Für einen lückenlosen Bestand muss die Saat zügig auflaufen, hier spielen Bodentemperatur (mind. 8°C) und Feuchtigkeit eine wichtige Rolle. Die Bodentemperatur wurde diese Woche erreicht, aber im Oberboden fehlt die Feuchtigkeit.
Unter den derzeitigen trockenen Bedingungen sollte die Saatbettbereitung und die Saat „wassersparend“ durchgeführt werden. Dazu gehören: Bodenbearbeitung erst kurz vor der Saat und möglichst flach um die Verdunstung zu verringern, die Kornablage etwas tiefer um die Wasserversorgung von unten abzusichern und eventuell anschließendes Walzen des Bestandes, damit das Saatgut möglichst schnell „Bodenschluss“ findet.