Winterraps – Ab der Saat auf Schnecken- und Rapserdflohbefall achten
Wichtige Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 10.08.2019
Obwohl sich die Schnecken in dem heißen Sommer nicht so stark vermehrt haben, sollte ab der Rapssaat die Besatzdichte ermittelt werden. Dazu können feuchte Säcke, Bretter, Dachziegel oder Schneckenfolien ausgelegt werden. Wenn je Kontrollstelle eine Schnecke gefunden wird, ist der Bekämpfungsrichtwert überschritten.
Tipp: Hinweise zur Schneckenbekämpfung und Wirkungsweise der Schneckenkornmittel sind im Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2020 in Tabelle 2 auf Seite 12 zu finden.
Aufgrund des Anwendungsverbotes für Beizmittel, die die bienengefährlichen Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam enthalten, haben die auflaufenden Saaten keinen Schutz gegen Erdflöhe. Selbst mit Lumiposa 625 FS gebeiztes Saatgut ist in erster Linie nur gegen einen Befall mit der Kleinen Kohlfliege geschützt.
Tipp: Die Bestände müssen deshalb regelmäßig auf Lochfraß durch Erdflöhe kontrolliert und mit Gelbschalen überwacht werden um ggf. gezielt notwendige Maßnahmen durchführen zu können.
Bekämpfungsschwelle: Nur wenn nach dem Auflaufen bis zum 2-Blattstadium 10% der Blattfläche der Keim- und Laubblätter zerstört sind, oder wenn ab dem 6-Blattstadium in der Gelbschale je 3 Wochen 50 Rapserdflöhe gefangen werden, ist eine Bekämpfung mit Insektiziden ökologisch vertretbar und ökonomisch sinnvoll.
Tipp: Mittel gegen den Rapserdfloh sind im Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2020 in Tabelle 36 auf Seite 62 zu finden.