Winterraps – Hauptzuflug mit Stängelrüsslern ist rum
Winterraps – Hauptzuflug mit Stängelrüsslern ist rum
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 27.02.2024
„Der langfristige Wetterbericht meldet für diese Woche keine Niederschläge mit kühlen Nacht- und milden Tagestemperaturen. Arbeiten im Außenbereich sollten demnach ab Mitte / Ende dieser Woche wieder durchführbar sein, da die Flächen befahrbar werden,“ so C. Erbe, landesweit bekannter Pflanzenschutz- und Anbaufachmann vom Landwirtschaftsamt in Bruchsal zuständig im Landkreis Karlsruhe.
Der Hauptzuflug mit Stängelrüsslern war am 15.02. und 16.02. (Donnerstag und Freitag nach Aschermittwoch). Sofern in den Gelbschalen die Schadensschwelle beim gefleckten Kohltriebrüssler zu diesem Zeitpunkt überschritten wurde, schließt sich das Zeitfenster für eine Behandlung durch die vergangene kühle Witterung nach ca. 10 - 14 Tagen. Ausstehende Behandlungen sollten demnach bis Donnerstag oder Freitag diese Woche mit einem zugelassenen Pyrethroid durchgeführt werden (siehe Heft Pflanzenproduktion 2024, Seite 84).
Praxistipps: Einkürzungsmaßnahmen machen derzeit noch keinen Sinn. Wurde der Bekämpfungsrichtwert für den großen Rapsstängelrüssler am 15./16.02. überschritten, ist es für eine Behandlung bereits zu spät. Ist ein Pyrethroid zur Stängelrüsslerbehandlung eingesetzt worden, so ist bei derzeitiger Witterung von einer Wirkungsdauer von 10 bis 14 Tagen auszugehen.
Achtung: Denken Sie in Schutzgebieten (LSG, FFH, Vogelschutz, usw.) an die Dokumentation nach IPS+. Das Aufkommen von Rapsschädlingen muss dokumentiert werden (Foto, Tabellenblatt Excel, Vorlage LTZ, Handaufschrieb, usw.).
Hier der Link zur Dokumentation der Rapsschädlinge nach IPS+ vom LTZ Augustenberg (letzte 2 Seiten):
https://ltz.landwirtschaft-bw.de/site/pbs-bw-mlr-root/get/documents_E422489398/MLR.LEL/PB5Documents/ltz_ka/Arbeitsfelder/Pflanzenschutz/Integrierter%20Pflanzenschutz/Zus%C3%A4tzliche%20landesspezifische%20Vorgaben/Ma%C3%9Fnahmenbl%C3%A4tter%20Ackerbau_DL/Ackerbau%20landesspezifische%20Vorgaben.pdf