Winterraps – Noch keine besondere Eile geboten
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 18.02.2022
Der renommierte Pflanzenschutzexperte H. Lindner zuständig im Main-Tauber-Kreis weißt heute darauf hin, dass bei dem Blick auf das Thermometer das Frühjahr vor der Tür zu stehen scheint, ohne dass der Winter überhaupt wirklich spürbar war!
Wintergetreidebestände in warmen Lagen lassen einen Entwicklungsstand von Mitte März vermuten. „Auch aus Gründen der Befahrbarkeit ist somit keine besondere Eile bei der N-Düngung geboten,“ so der Experte aus dem Taubertal im Vorfeld seiner regionalen Empfehlungen.
Nachdem bisher nur in sehr warmen, geschützten Lagen einzelne Gefleckte Kohltriebrüssler in Erscheinung traten, sollten jetzt die Gelbschalen auf die Flächen gebracht werden. Sinnvoll ist dies nach dem Abflauen der momentanen Sturmwetterlage. Bitte unbedingt den unnützen Beifang von Hummeln verhindern, in dem alle Gelbschalen im Feld mit einem entsprechenden Gitter abgedeckt werden.
Wie in den regionalen Winterveranstaltungen mitgeteilt, gelten ab diesem Jahr für Flächenbewirtschafter in Landschaftsschutz-, Vogelschutz- und FFH Gebieten verbindliche Vorgaben für die Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes (IPSplus). Das heißt für den Rapsanbau müssen in diesen Gebieten für die Überwachung der Rapsstängelschädlinge Gelbschalen aufgestellt werden.
Weitere Info zu dieser und anderen verpflichtenden Maßnahmen sind auf der Homepage des LTZ Augustenberg einsehbar unter:
https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz
Neben den verpflichtenden Maßnahmen wie beispielsweise das Überwachen der Gelbschalen im Raps, werden in diesen Informationen auch Wahlmaßnahmen beschrieben. Im Ackerbau muss sich jeder Betrieb für 1 Wahlmaßnahme entscheiden. Die meisten Betriebe erfüllen diese Vorgabe schon, wie bspw. der Anbau gesunder Sorten, der teilweise Verzicht auf Wachstumsregler oder die Anwendung weniger breit wirkender Herbizide.
Die Mergentheimer Beratung ist sich vollkommen bewusst, dass es immer schwieriger wird die noch weiter zunehmenden Bewirtschaftungsauflagen im Ackerbau in Gänze zu überblicken. Bei den Vorgaben des IPSplus handelt es in vielen Fällen um Maßnahmen, die Sie als verantwortungsvoller Praktiker ohnehin schon durchführen. Neu ist aber, dass Sie diese jetzt dokumentieren müssen. Ein Beispiel für deren Dokumentation im Winterraps finden sie in Anlage. Die fachrechtliche Umsetzung dieser Maßnahmen soll ab dem Jahr 2023 kontrolliert werden.
Bekämpfungsrichtwerte (Käferfänge/Gelbschale innerhalb von 3 Tagen):
- Großer Rapsstängelrüssler: 5 Käfer
- Gefleckter Kohltriebrüssler: 15 Käfer
Während nach Überschreiten der Schadenschwelle beim Gefleckten Kohltriebrüssler noch ein paar Tage gewartet werden kann, sollte beim Großen Rapsstängelrüssler die Bekämpfung baldmöglichst erfolgen. Praktikable Anwendungsbedingungen müssen natürlich vorhanden sein.