Zuckerrüben – Auf Schneckenbefall an den keimenden Rübenpflanzen achten!
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 27.03.2019
Nach der Saat sollten gefährdete Flächen unbedingt auf Schneckenbesatz hin kontrolliert werden. Geeignete Kontrollmethoden, wie das Auslegen von feuchten Säcken oder Schneckenfolien und die zugelassenen Schneckenbekämpfungsmittel sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2019“ in Tabelle 2 auf Seite 11 beschrieben.
Achtung: Bei der Ausbringung von vielen Schneckenkorn-Produkten (Acela, Limares Techno, Metarex INOV, Ferrex, Sluxx u.a.) muss die neue Anwendungsbestimmungen NT116 ((„Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen))“ beachtet werden. Sie hat die Anwendungsbestimmung NT115 ersetzt. Wenn sichergestellt ist, dass kein Schneckenkorn auf den Feldsaum gelangt, können die betroffenen Schneckenkörner randscharf gestreut werden.