Düngung – Sperrfrist für Grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau beginnt
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 23.10.2020
Das Beratungsteam beim Landwirtschaftsamt im Landkreis Bad Mergentheim H. Lindner und T. Bender, verweist darauf, dass die Sperrfrist für Grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat bis 15. Mai) im Main-Tauber-Kreis ab dem 01. November beginnt und einschließlich 31. Januar endet.
Achtung: In angrenzenden Landkreisen kann sich die Sperrfrist für Grünland verschieben. Es gilt die Lage der Fläche.
Die Aufbringung von Festmist von Huf- und Klauentieren und Komposte darf noch bis 01. Dezember erfolgen, wenn im Folgejahr eine Kultur mit Düngebedarf angebaut wird. In der Zeit vom 01.12 bis 15.01. gilt ein Aufbringverbot von Düngemitteln mit einem wesentlichen Gehalt an Phosphat (größer 0,5% in der TM).
Achtung: In Wasserschutzgebieten ist in Problemgebieten ab 01.12. und in Sanierungsgebieten ab 01.02. eine Winterfurche möglich.