Pflanzenschutzmittel – Ab jetzt gilt‘s
Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 08.09.2021
Der renommierte, amtliche Pflanzenschutzberater A. Lohrer vom Landwirtschaftsamt Tübingen weiß: „Die neue Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist seit gestern in Kraft.“
So sieht‘s aus: Die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wurde gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht uns ist somit seit heute 08.09.2021 gültig. Die aktuell wichtigsten Änderungen betreffen die Einschränkungen beim Wirkstoff Glyphosat, da die Stoppelbehandlungen nach der Ernte einen großen Teil der Anwendungen ausmachen.
Ab heute ausnahmslos verboten ist die Anwendung von Produkten mit dem Wirkstoff Glyphosat in
- Wasserschutzgebieten (unabhängig von Wasserschutzgebietszone oder der Einstufung als Normalgebiet, Problemgebiet oder Sanierungsgebiet)
- Heilquellenschutzgebieten
- Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten
- sowie die Spätanwendung vor der Ernte (Sikkation)
Vor allem das Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten stellt hier einige Betriebe vor Herausforderungen, da jede Bodenbearbeitung die Mineralisation anregt und somit Nitrat ins Grundwasser verlagert werden kann.
Außerhalb der oben genannten Gebiete ist die Anwendung Glyphosat-haltiger Pflanzenschutzmittel im Rahmen der jeweiligen Mittelzulassung nur noch im Einzelfall zulässig wenn vorbeugende Maßnahmen, das Anlegen einer Pflugfurche und andere technische Maßnahmen nicht geeignet oder zumutbar sind.
Somit sind Anwendungen vor der Saat (ausgenommen sind Direkt- oder Mulchsaat) oder Stoppelbehandlungen nach der Ernte nur zulässig
- zur Bekämpfung von ausdauernden Unkräutern (z.B. Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer, Quecke) auf Teilflächen
- zur Unkrautbekämpfung auf erosionsgefährdeten Ackerflächen (CC Wasser 1 & 2, CC Wind)
Über die weiteren Auswirkungen - auch im Zusammenspiel mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz in Baden-Württemberg - wird die Praxis in geeigneter Weise informiert sobald die notwendigen Informationen vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg offiziell zur Verfügung gestellt werden können.