Pflanzenschutzmittel – Anwender durch besseres Management der Risiken praxisgerecht schützen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 24.01.2020
Aus Sicht der Experten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) muss sich jemand der die Vorschriften zum Gesundheitsschutz beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln beachtet keine Sorgen um seine Gesundheit machen
Beide Bundesbehörden haben bei der diesjährigen Internationalen Grünen Woche in Berlin ein Forum veranstaltet zum Thema „Pflanzenschutzmittel sicher anwenden und gesund bleiben“. Experten der Behörden und Vertreter der Praxis beantworteten in einer Podiumsdiskussion Fragen wie „Wie kann man Risiken beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln begegnen?“, „Welche persönliche Schutzausrüstung ist bei der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels geeignet und wo kann ich sie bekommen?“, „Welche Regelungen gibt es für den Schutz von Personen bei Nachfolgearbeiten?“. Darüber hinaus gab es Fachvorträge zur „Gesundheitlichen Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln“ sowie den „Anwendungsbestimmungen im Gesundheitsschutz“.
Bei der Veranstaltung wurde deutlich, dass mit den Anpassungen des Risikomanagements die Praktikabilität von Schutzmaßnahmen deutlich gesteigert und eine breite Akzeptanz der Anforderungen für Landwirte erreicht werden konnte. So wurde beispielsweise die Ärmelschürze als Bestandteil der Schutzausrüstung eingeführt. Sie ermöglicht, auf das umständliche An- und Ausziehen von Schutzanzügen beim Befüllen der Spritze zu verzichten.
Die Standardausstattung für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln besteht immer aus geeigneter Arbeitskleidung und festem Schuhwerk. Beim Ansetzen der Spritzflüssigkeit und Befüllen des Ausbringungsgerätes empfiehlt das BVL generell, Schutzhandschuhe, eine Schutzbrille oder besser noch einen Gesichtsschild und eine Ärmelschürze zu tragen. Diese Schutzausrüstung lässt sich sehr schnell anziehen und ablegen und sollte in jedem Betrieb vorhanden sein.
Je nach Pflanzenschutzmittel kann in Einzelfällen noch eine Atemschutzmaske erforderlich werden. Informationen über Vorschriften zum Anwenderschutz befinden sich auf der Verpackung und in der Online-Datenbank zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL.
Wenn für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln ein geeigneter Traktor mit dicht schließender Kabine und Zuluft-Filterung verfügbar ist, gehören Vorschriften zum Tragen von Schutzanzügen während der Anwendung der Vergangenheit an. Für Tätigkeiten an der Kultur oder am Gerät während des Ausbringens sollten geeignete Einweghandschuhe und gegebenenfalls eine Ärmelschürze mitgeführt werden.
Das Angebot an geeigneter Schutzausrüstung wurde im vergangenen Jahr kontinuierlich verbessert. Auf den Internetseiten des BVL befindet sich eine Liste mit Produkten und Bezugsquellen. Dort findet sich auch ein Angebot an zertifizierter, leichter Arbeitskleidung, die insbesondere bei Nachfolge- und Erntearbeiten in behandelten Kulturen im Sommer alternativ zu konventioneller Arbeitskleidung aus festerem Material eingesetzt werden kann.
Das BVL tauscht sich auch 2020 weiter aktiv mit Vertretern der landwirtschaftlichen Praxis sowie der behördlichen Beratung und Kontrolle aus. Ein wesentlicher Schwerpunkt der künftigen Aktivitäten des BVL wird es sein, aktiv mit den Beteiligten zu kommunizieren sowie das Informationsangebot kontinuierlich zu erweitern.