Pflanzenschutzmittel – Wartezeiten von Pflanzenschutzmitteln im Weinbau beachten!
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 27.07.2021
Heute verweisen die Pflanzenschutzspezialisten des Weinbauinstituts Freiburg auf eine Zusammenfassung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom Montag, 5. Juli 2021. Dort sind die aktuellen Wartezeiten von Pflanzenschutzmitteln die im Weinbau (Ertragsanlagen, Keltertrauben) eingesetzt werden sehr übersichtlich zusammengefasst. In Ergänzung dazu wird praxisgerecht und Mittelspezifisch der jeweils letzte mögliche Behandlungstermin vor der evtl. Ernte aufgeführt.
In den Tabellen wird nicht der Anspruch auf Vollständigkeit erhoben und auch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen. Für die Anwendung der genannten Pflanzenschutzmittel sind die Anwendungsbedingungen geltend und zwingend zu beachten - diese sind in den jeweiligen Gebrauchsanleitungen aufgeführt.
Für Tafeltrauben oder, wenn Keltertrauben als Tafeltrauben vermarktet werden sollen, gelten andere Zulassungsbedingungen. Bitte beachten Sie die Gebrauchsanweisungen der Pflanzenschutzmittel bzw. informieren Sie sich, welche für Tafeltrauben zugelassen sind.
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