Sachkunde – Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 23.07.2021
Heute meldet der renommierte, amtliche Pflanzenschutzberater A. Lohrer vom Landwirtschaftsamt Tübingen in aller Kürze und damit sehr praxisgerecht aufbereitet, dass die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Bundesrat und im Kabinett beschlossen wurde. Nach Veröffentlichung ist diese unmittelbar gültig, in der Regel am Folgetag der Veröffentlichung.
Im Vorfeld viel diskutiert mit der Möglichkeit die Bewirtschaftung darauf einzustellen ist das geplante Verbot der Glyphosat – Anwendungen ab 2024.
Weniger bekannt, aber für einen nicht unerheblichen Teil des Landkreis Tübingen sehr entscheidend ist ein Absatz aus dem letzten Entwurf des neuen §3b zur Anwendung von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln: „Eine Spätanwendung vor der Ernte sowie die Anwendung in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten ist nicht zulässig.“
Somit ist in Wasserschutzgebieten, unabhängig der Wasserschutzgebietszone oder der Gebietseinstufung, die Anwendung von Glyphosathaltigen Mitteln verboten sobald die Verordnung rechtskräftig ist. Bitte berücksichtigen Sie dies bei den Planungen zur Stoppelbehandlung und prüfen Sie in den nächsten Tagen ob und welche Ihrer Flächen in Wasserschutzgebieten liegen.
Tipp: Sobald der Tübinger Beratung die Endversion der Verordnung vorliegt werden sie nochmals ausführlich informieren.