Sachkunde – Erweitertes Prüfspektrum beim Pflanzenschutzgeräte-TÜV
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 11.11.2020
Der amtliche Pflanzenschutzberater im Landwirtschaftsamt Bruchsal, C. Erbe weist heute ausdrücklich darauf hin, dass mittlerweile alle Geräte mit denen Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden unter die Prüfpflicht fallen.
In diesem Zusammenhang müssen bis zum 31.12.2020 auch folgende Geräte von einer anerkannten Kontrollstelle zum ersten Mal abgenommen werden:
- Stationäre und mobile Beizgeräte (auch Betonmischer) mit einer Chargengröße ab 5 kg oder mit kontinuierlicher Beizung
- Granulatstreugeräte, d.h. Schneckenkornstreuer oder Düngerstreuer (wenn damit Schneckenkorn ausgebracht wird)
- Streichgeräte (schleppergetragen oder von Hand geschoben/gezogen)
Die Geräte werden einer Sichtprüfung unterzogen. Zur Abklärung von Fragen empfiehlt der renommierte Bruchsaler Berater, mit den entsprechenden Landmaschinenwerkstätten einen ersten Kontakt aufzunehmen.