Sachkunde – Fortbildung in Sachen Pflanzenschutz notwendig?
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 16.12.2020
N. Waldorf, Beraterin im Landwirtschaftsamt Buchen, berichtet, dass in diesem Jahr auch im Neckar-Odenwald-Kreis, die Pflanzenschutz Sachkundefortbildungen nicht im gewohnten Umfang durchgeführt werden konnten. Deshalb gingen im Amt in Buchen viele Anfragen ein. Aufgrund dieser heute ein paar Hinweise dazu wer, wann eine Fortbildungsmaßnahem braucht.
Auf der Rückseite des Sachkundeausweises ist das Datum „Beginn erster Fortbildungszeitraum“ aufgedruckt. Ab diesem Datum wird in 3-Jahresabschnitten gerechnet. In diesem Zeitraum muss entweder eine 4-stündige oder alternativ dazu 2mal eine jeweils 2-stündige Fortbildung besucht und nachgewiesen werden.
Die meisten Landwirte sind altsachkundig, d.h. das relevante Datum ist der 01.01.2013. Hier ist der erste Fortbildungszeitraum bis 31.12.2015, der zweite Fortbildungszeitraum bis 31.12.2018 und der dritte Fortbildungszeitraum bis 31.12.2021. In diesem Fall muss also im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 eine Fortbildung besucht und ein entsprechender Fortbildungsnachweis erbracht werden. Damit wäre also in diesem Fall theoretisch noch bis Ende des nächsten Jahres Zeit, die notwendige Fortbildung zu besuchen.
Die Expertin N. Waldorf und das Amt in Buchen planen Anfang des kommenden Jahres 2021 eine erste 2-stündige Online-Fortbildung und hofft in der 2. Jahreshälfte auch wieder eine der beliebten und gut besuchten 4-stündigen Präsenzveranstaltungen durchführen zu können.