Sachkunde – Praxisführung auf dem Versuchsfeld in Ladenburg
Wichtige Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis vom 21.06.2021
In einer aktuellen Information weist der renommierte, langjähre Pflanzenschutzexperte G. Münkel vom Landwirtschaftsamt in Sinsheim darauf hin, dass am Donnerstag, den 01.07.2021 um 19:00 Uhr auf dem zentralen Versuchsfeld in Ladenburg eine Versuchsfeldführung (Getreide) angeboten wird. Es wurden produktionstechnische Versuche nach dem IP angelegt. Die entsprechenden Flächen werden bei der Begehung präsentiert.
Damit die Führung im Sinne der Pflanzenschutz-Sachkunde-Verordnung als 2 stündige Fortbildung anerkannt werden kann, wird Dr. A. Maier vom Regierungspräsidium Karlsruhe im Anschluss an die Besichtigung einen Vortrag zu den Neuerungen im Pflanzenschutzrecht halten.
Sachkundige Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, sind nach dem Pflanzenschutzgesetz verpflichtet, im Dreijahreszeitraum anerkannte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wahrzunehmen. Der Schulungsumfang muss vier Stunden innerhalb von drei Jahren umfassen.
Die meisten Anwender von Pflanzenschutzmitteln (alle Altsachkundigen) befinden sich im letzten Jahr des drei Jahreszeitraums
- 2013 bis 2015 erster drei Jahreszeitraum
- 2016 bis 2018 zweiter drei Jahreszeitraum
- 2019 bis 2021 dritter drei Jahreszeitraum
Mit dem Besuch dieser Veranstaltung kommen Anwender von Pflanzenschutzmitteln Ihrer Fortbildungspflicht nach und erhalten dazu eine Teilnahmebescheinigung über zwei Stunden.