Sachkunde und Beratung – Auch in diesem Jahr gibt es ein FAKT-Vorantragsverfahren
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 23.10.2020
Für C. Erbe, amtlicher Pflanzenschutzberater im Landwirtschaftsamt Bruchsal, weißt heute daraufhin, dass es auch dieses Jahr wieder ein FAKT-Vorantragsverfahren geben. Unterschied im Vergleich zu den vergangenen Jahren ist, dass der Landwirt hierzu kein persönliches Anschreiben per Post mehr erhält.
Das Vorantragsverfahren ist ausschließlich für Landwirte maßgebend, die Verpflichtungsumfänge ändern bzw. in bestimmte Maßnahmen neu einsteigen wollen. Der Original Wortlaut aus der Pressemitteilung des MLR lautet wie folgt:
- „Soll eine am 31. Dezember 2020 auslaufende Teilmaßnahme mit mehrjähriger Verpflichtung (FAKT-Förderbereiche A bis F) verlängert werden und keine Erweiterung des bestehenden Verpflichtungsumfangs erfolgen, kann auf eine Vorantragstellung verzichtet werden. Die Teilmaßnahme ist dann im Gemeinsamen Antrag 2021 zu beantragen, kann aber nicht über den bisherigen Verpflichtungsumfang hinaus gefördert werden.“
Ablauf Vorantragsverfahren:
Im Zeitraum vom 02.11.20 bis 16.12.2020 kann jeder Antragssteller über FIONA seinen Vorantrag eingeben und absenden. Hierfür wurde in FIONA ein entsprechender Menüpunkt „Vorantrag“ eingerichtet. Bei der Erfassung ist lediglich der gesamte Flächenumfang einer FAKT Teilmaßnahme (z.B. A1 Fruchtartendiversifizierung) anzugeben ohne grafische Hinterlegung der Einzelflächen dieser FAKT Maßnahme. Sofern alle geplante Erweiterungen oder Neueinstiege eingegeben wurden, ist der Antrag abzuschließen. Der Antrag wird dann automatisch weitergeleitet. Ein Ausdrucken und Versand per Post ist nicht nötig. Änderungen von abgeschlossenen Anträgen sind im oben genannten Zeitraum jederzeit möglich, anschließend nicht mehr.