Sachkunde und Beratung – Kontrolle des integrierten Pflanzenschutzes
Wichtige Informationen vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vom 24.03.2021
Ab dem Jahr 2021 ist die Kontrolle des Integrierten Pflanzenschutzes im Rahmen des landwirtschaftlichen Fachrechtes bundesweit vorgesehen. Hierzu wurde ein Fragebogen mit den 8 Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutz nach Anhang III der EU-Richtlinie 2009/128/EG entwickelt und eine erläuternde Broschüre dazu verfasst. Im Rahmen der Fachrechtskontrollen wird bei Betriebskontrollen die Einhaltung des Integrierten Pflanzenschutzes abgefragt. Die landwirtschaftlichen Betriebsleitungen haken dazu die von ihnen durchgeführten Maßnahmen im Fragebogen ggf. zusammen mit Hilfe der kontrollierenden Person ab. Der ausgefüllte Fragebogen verbleibt auf dem Betrieb und ist zusammen mit den Pflanzenschutzunterlagen aufzubewahren. Im Kontrollprotokoll wird vermerkt, dass die Abfrage des integrierten Pflanzenschutzes stattgefunden hat.
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