Pflanzenschutzmittel – Genehmigung für den Parallelhandel für Metrone SC widerrufen
![Zugelassene Pflanzenschutzmitttel und ordentliche Aufbewahrung-2023; Foto G. Münkel, LWA Rhein-Neckar Zugelassene Pflanzenschutzmitttel und ordentliche Aufbewahrung](/isip/servlet/resource/blob/354906/de5417ac36007bf7c75d93e738434f53/zugelassene-pflanzenschutzmitttel-und-ordentliche-aufbewahrung-data.jpg)
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 23.02.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit () hat am 26. Januar 2024 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Metrone SC (GP-Nr. 008581-00/005) widerrufen.
Grund für den Widerruf von Amts wegen ist der Missbrauch der Genehmigung durch den Inverkehrbringer. Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer.
Achtung: Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.