Ackerbau – Feldränder pflegen

Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 17.06.2025

 

Ein Abspritzen der bewachsenen Feldränder (= Nichtkulturland) mit Herbiziden ist pflanzenschutzrechtlich nicht zulässig und führt trotz jahrelangen Hinweisen durch die Beratung immer wieder zu Kürzungen bei der Förderung und zu Bußgeldern.

Aus Pflanzenschutzsicht sind bewachsene Feldränder - zumindest teilweise - nicht nur Rückzugsräume für nützliche oder schützenswerte Arten, sondern auch für Problemarten (z.B. Trespe, Jakobskreuzkraut) und Schädlinge (z.B. Mäuse, Schnecken).

In aller Regel hilft ein mehrmaliges Mähen (in jedem Fall vor der Samenreife und auch nochmal gegen Vegetationsende) negative Randeffekte ausreichend zu begrenzen. Wo dies nicht ausreichend ist, müssen ggf. zu geeigneten Zeitpunkten in Abhängigkeit des Schaderregerdrucks zusätzliche Pflanzenschutzanwendungen auf der Kulturfläche nahe des Randes erfolgen. 

 

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