Ackerbau – Futtermittelhilfe 2026
Wichtige Informationen aus dem Hohenlohekreis vom 16.10.2026
Das renommierte Kupferzeller Beratungstrio B. Weiß, M. Wahl und B. Weger vom Landwirtschaftsamt Kupferzell weiß, dass die Futtermittelhilfe 2026 dem teilweisen Ausgleich der Mehrkosten dient, die landwirtschaftlichen Unternehmen in Baden-Württemberg infolge dürrebedingter Schäden an ihren Futterflächen entstanden sind. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zum Umfang und Antragstellung der Beihilfe beim Landwirtschaftsamt Kupferzell.
Finanzhilfeempfangende - Landwirtschaftlichen Unternehmen unabhängig der Rechtsform und Größe, die ihren Betriebssitz oder eine Niederlassung in Baden-Württemberg haben, landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen der Primärproduktion erzeugen und Raufutterfresser halten.
Wann wird gefördert? - Bei einem dürrebedingten Ertragsverlust von mehr als 30 % auf den Futteranbauflächen.
Was wird gefördert? - Infolge der Dürre notwendig gewordene Zukäufe von Grobfutter für im Unternehmen gehaltene Raufutterfresser inkl. dafür angefallene Transportkosten. Dazu zählen insbesondere Zukäufe von Silomais, Heu, Grassilage und Zwischenfrüchten. Berücksichtigt werden ausschließlich Mehrkosten, die durch entsprechende Zukäufe im Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Januar 2027 (Ausschlussfrist) entstanden sind.
Nicht ausgleichsfähig sind:
Regelmäßig anfallende Zukäufe von Grobfutter, die üblicherweise jedes Jahr getätigt werden.
Der Zukauf von Substraten für den Betrieb von Biogasanlagen.
Die Finanzhilfe beträgt bis zu 50% der förderfähigen und nachgewiesenen Kosten für Futterzukäufe und Transportkosten. Der Erhalt von Finanzhilfen setzt einen förderfähigen Gesamtschaden von mind. 2.500 C je antragstellendes Unternehmen voraus.
Achtung: Die Finanzhilfe wird um 50% gekürzt, sofern ein Betrieb mehr als 50% seiner Futterbauflächen mit Silomais bewirtschaftet und diese Flächen nicht gegen Hagel versichert sind.
Rahmenbedingungen der Förderung - Anträge können ab 19. Oktober 2026 bis einschließlich 30. November 2026 eingereicht werden. Der vollständige Antrag einschließlich aller erforderlichen Anlagen ist bis spätestens 30. November 2026 beim Landwirtschaftsamt Kupferzell per E-Mail (asvg@hohenlohekreis.de) mit unterschriebenem Antragsformular einzureichen. Verspätet eingegangene Anträge werden abgelehnt. Alle notwendigen Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie ab 19. Oktober 2026 unter:
https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Futtermittelhilfe
Praxistipps: Nachweise von Rechnungen und Überweisungsbelege bzw. Quittungen müssen spätestens bis zum 31. Januar 2027 per E-Mail (asvg@hohenlohekreis.de) beim Landwirtschaftsamt Kupferzell eingereicht werden.
Bei aufkommenden Fragen können Sie sich unter 07940 18-1615 an das Landwirtschaftsamt wenden.