Ackerbau - Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturanteile veröffentlicht
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 17.03.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat im Bundesanzeiger die 10. Ergänzung zur Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturanteile vom 30. Januar 2025 veröffentlicht (BAnz AT 04.03.2025 B5). Damit ist die Aktualisierung für das Jahr 2025 abgeschlossen.
Bedeutung - Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung der 9. Ergänzung zur Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturanteile vom 26. Januar 2024 (BAnz AT 26.02.2024 B5). Die Einstufung der nicht genannten Gemeinden hat sich gegenüber der 9. Ergänzung nicht geändert und ist weiterhin gültig. Bei zugelassenen Pflanzenschutzmitteln mit Anwendungsbestimmungen, die auf das Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturanteile verweisen, ist die entsprechende Eintragung der Gemeinde zu berücksichtigen, in der die zu behandelnde Fläche (auch anteilig) liegt. Wenn die Einstufung in solchen Fällen voneinander abweichen, ist so vorzugehen wie in einer Gemeinde, die nicht ausreichend ausgestattet ist. In Gemeinden, die nicht ausreichend mit Kleinstrukturen ausgestattet sind, sind entsprechende zusätzliche Vorgaben aus einer Reihe von NT Anwendungsbestimmungen zu beachten. Das JKI stellt dazu einen „Mapviewer“ (https://sf.julius-kuehn.de/mapviewer/vks) zur Verfügung. Mit diesem ist es möglich, deutschlandweit die Eintragung der Gemeinden nachzuvollziehen.
Das Verzeichnis wird jährlich im Winter unter Berücksichtigung der Nachmeldung entsprechender anrechnungsfähiger Strukturen aktualisiert. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.julius-kuehn.de/kleinstrukturen/
Kontakt - Für technische Fragen zur Methodik und den Nachmeldungen: VKS@julius-kuehn.de
Für sonstige Fragen: 200@bvl.bund.de