Ackerbau – Update Flufenacet

Zugelassene Pflanzenschutzmitttel und ordentliche Aufbewahrung-2023; Foto G. Münkel, LWA Rhein-Neckar
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 18.03.2025
Heute informiert die renommierte Pflanzenschutz- und Anbauexpertin N. Waldorf vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Buchen, dass der „SCoPAFF“ Ende der vergangenen Woche entschieden hat, dass der Wirkstoff Flufenacet nicht verlängert wird.
Die Abverkauf- und Aufbrauchfristen werden mit 6 Monaten und weiteren 12 Monaten festgesetzt und gelten ab in Kraft treten der Durchführungsverordnung mit der im Mai / Juni 2025 zu rechnen ist. Daraus ergibt sich ein möglicher Einsatz bis Nov / Dez. 2026 für den Fall, dass es in Deutschland aufgrund einer Klage gegen das BVL keine andere Aufbrauchfrist festgelegt wird.