Ackerbau – Achtung: Umstufung regionaler Wasserschutzgebiete!
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 22.11.2025
„Nachfolgende Wasserschutzgebiete werden zum 01. Januar 2026 umgestuft,“ so die versierte amtliche Pflanzenschutz- und Anbauberaterin vom Landwirtschaftsamt Heilbronn A. Vetter in ihrem heutigen Infoschreiben an die im Unterland ansässigen Betriebe mit der dringenden Bitte: „Informieren Sie sich über die damit einhergehenden Änderungen bzw. neue „Bewirtschaftungsauflagen - insbesondere in den Bereichen Düngung, Begrünung und Bodenbearbeitung!“
WSG-Nr-Amt | Status | WSG-Name | Status-2025 | Status-2026 |
125231 | festgesetzt | WSG Widdern (QU Seehaus) | Problemgebiet | Normalgebiet |
125144 | festgesetzt | WSG Bad Wimpfen (Lohwasenquell) | Problemgebiet | Normalgebiet |
125274 | festgesetzt | WSG Bad Wimpfen (Wannenwingert) | Problemgebiet | Normalgebiet |
125056 | festgesetzt | WSG Neckarsulm-Obereisesheim | Problemgebiet | Normalgebiet |
125070 | festgesetzt | WSG Harthausen-Gochsen | Problemgebiet | Normalgebiet |
125233 | festgesetzt | WSG Bad Friedrichshall (BBR I und II Kocherbogen | Problemgebiet | Sanierungsgebiet |
Anmerkung: Das Glyphosatverbot gilt in allen Wasserschutzgebieten, also auch im Normalgebiet (wo es jedoch keine SchALVO-Zahlungen gibt!)
Mindestbodenbedeckung GLÖZ 6 - In der letzten Zeit gehen bei uns vermehrt Anfragen zu den Vorgaben rund um die Mindestbodenbedeckung ein. Der dabei einzuhaltende Zeitraum hängt dabei nicht unwesentlich von der Einstufung des Bodens ab. Der Großteil der Böden im Landkreis Heilbronn ist aufgrund seines Tongehaltes als sog. „schwerer Boden“ nach GLÖZ 6 eingestuft (siehe o.a. Fotos).
Praxistipps: Bitte überprüfen Sie deshalb über FIONA im GIS unter „Karten“ und dann „Umweltdaten“ die jeweilige Einstufung Ihrer Flächen. Sollten die Flächen eine entsprechende braune Schraffur aufweisen, so endet der relevante Zeitraum am 01. Oktober des Antragsjahres. Nur bei den Flächen, welche nicht als sog. „schwere Böden“ nach GLÖZ 6 eingestuft sind, hängt der einzuhaltende Zeitraum von der Folgekultur ab.
Erosion GLÖZ 5 - Unter der Annahme schwerer Böden nach GLÖZ 6 ist im Zeitraum 01. Dezember bis zum 15. Februar der Pflugeinsatz nur auf K Wasser 2 Flächen, welche nicht quer zur Haupthangrichtung bewirtschaftet werden, verboten/unzulässig. Eine solche Fläche darf in diesem Zeitraum auch nicht auf der rauen Furche liegen.
Praxistipp: Bitte überprüfen Sie deshalb über FIONA im GIS unter „Karten“ und dann „Umweltdaten“ die jeweilige Einstufung Ihrer Flächen.
Gelb schraffierte Flächen unterliegen dabei der Einstufung K Wasser 1 und können unter der Annahme schwerer Böden nach GLÖZ 6 ungeachtet der Bewirtschaftungsrichtung im o. g. Zeitraum gepflügt werden, rot schraffierte Flächen unterliegen der Einstufung K Wasser 2 und können unter Annahme schwerer Böden nach GLÖZ 6 bei Bewirtschaftung quer zur Haupthangrichtung im o. g. Zeitraum gepflügt werden.
Nur bei den Flächen, welche nicht als sog. „schwere Böden“ nach GLÖZ 6 eingestuft sind, hängt der Pflugeinsatz u. a. von der Folgekultur (inkl. Reihenabstand!) ab. Eine nicht wendende Bodenbearbeitung (d.h. pfluglos) berührt grundsätzlich weder die Vorgaben zur Mindestbodenbedeckung, noch die zum Erosionsschutz.
Praxistipps: Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den Bestimmungen von GLÖZ 5 und GLÖZ 6 ggfs. noch weitere Vorgaben zur Bodenbearbeitung oder Begrünungseinarbeitung (z. B. aus den Bereichen „Rote Gebiete“ nach Düngeverordnung, SchALVO oder FAKT) zu beachten sein können.
Termine zur Einarbeitung von Begrünungen finden Sie nachstehend:
Begrünungen in Nitratproblem- und -Sanierungsgebieten:
Einarbeitungstermin abhängig von jeweils geltenden Schutzgebietsbestimmungen (ab 1.12., 1.2. oder 1.3.)
Mulchen im Frühjahr zwei Wochen vorher zulässig
Begrünungen in Nitratgebieten (rote Gebiete nach DüV):
Einarbeitung ab 16. Januar 2025
Mulchen vorher im Regelfall nicht zulässig
FAKT-Begrünungen:
Einarbeitung ab 16. Januar 2025
Mulchen vorher nicht zulässig
Praxistipps: Bitte beachten Sie auch hier grundsätzlich etwaige weitergehende Bestimmungen anderer Rechtsbereiche (insbes. GLÖZ 5 und 6). Der am entferntesten gelegene Termin entscheidet! Sollten Sie darüber hinaus konkrete Fragen zu einzelnen Ihrer Flächen haben, so melden Sie sich bitte gerne telefonisch bei uns. Halten Sie hierfür bitte Ihre Unternehmens-, die Gemarkungs- und Flurstücksnummer parat, dann können wir Ihnen am schnellsten weiterhelfen.