Ackerbau – Aktueller Stand zur Zikaden, SBR und Stolbur

Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 20.05.2025

 

Nach wie werden eher vereinzelt in den wärmeren Gebieten Schilf-Glasflügelzikaden nachgewiesen. Je nach weiterer Witterung und Fängen ist es wahrscheinlich, dass in der Kalenderwoche 21 ein amtlicher Warndienstaufruf für das Rheintal erfolgt. Vermutlich gibt es dann in den folgenden Tagen und Wochen Stück für Stück weitere Warndienstaufrufe differenziert nach Höhenlage bzw. Auftreten der Zikaden. Die sehr erfolgreichen versuchsweisen Behandlungen mit Insektizidmischungen (Pyrethoid + Acetamiprid) im vergangen Jahr erfolgten erst in der zweiten Juniwoche. In diesem Jahr ist es zwar deutlich trockner als 2024 allerdings haben die kühlen Nachtemperaturen auch stark die Entwicklung gebremst. Daher ist noch offen, wie schnell die Zikaden zunehmen werden. In jedem Fall sollten sich Rüben, Kartoffel- und Gemüseanbauer in den betroffenen Gebieten mit den anstehenden Bekämpfungsmaßnahmen beschäftigen und vorbereiten.

Sämtliche Notfallzulassen gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren haben die Anwendungsbestimmung „Anwendung nur, wenn die Notwendigkeit der Bekämpfungsmaßnahme durch einen amtlichen Warndiensthinweis der zuständigen Behörde belegt ist.“ Das bedeutet, dass der Einsatz nur dann zulässig ist, wenn ein entsprechender amtlichen Warndiensthinweis erfolgt ist. 

Das Vorgehen ist in Baden-Württemberg wie folgt geplant: 

  • Es findet ein umfangreiches Monitoring auf Zikaden in Zuckerrüben, Kartoffeln und Gemüse durch den amtlichen Pflanzenschutz unterstützt durch Landwirte statt. 

  • Mindestens zweimal pro Woche werden die Klebetafeln untersucht und die Ergebnisse diskutiert. Von amtlicher Seite wird jeweils dienstags und freitags entschieden, ob für ein bestimmtes Gebiet ein amtlicher Warndienstaufruf zur Behandlungen gegen Glasflügelzikaden als Vektoren von SBR/Stolbur erfolgt oder nicht. Der amtliche Warndienstaufruf erfolgt durch das örtlich zuständige Landwirtschaftsamt und kann den ganzen Landkreis oder Teile des Landkreises umfassen. 

  • In Gebieten, in denen in den vergangen beiden Jahren größere Schäden entstanden sind oder für dieses Jahr möglich sind („Hot-Spot-Regionen“), wird der amtliche Warndienstaufruf die vollständige Nutzung der Notfallzulassungen ermöglichen, einschließlich Sivanto Prime auf nicht-drainierten Flächen.

  • In Gebieten, in denen in den vergangen beiden Jahren noch keine größeren Schäden durch SBR und Stolbur entstanden sind („Übergangsregionen“), wird der Warndienstaufruf ebenfalls die Nutzung der Notfallzulassungen weitgehend ermöglichen, um eine Ausbreitung der Krankheiten zu verhindern. Hinweis: In den Übergangsregionen darf grundsätzlich kein Sivanto Prime eingesetzt werden. 

  • In Gebieten, in denen in den vergangen beiden Jahren noch keine Schäden durch SBR und Stolbur entstanden sind und für dieses Jahr auch nicht erwartet werden („Grenzregionen“), sind in Zuckerrüben und Kartoffeln keine Insektizidmaßnahmen vorgesehen. Pflanzkartoffeln werden wegen der Nulltoleranz bezüglich Stolbur gesondert eingestuft. Pflanzkartoffelvermehrer werden hier separat vom Landwirtschaftsamt zum möglichen Einsatz informiert. 

  • Der amtliche Warndienstaufruf stellt lediglich eine Freigabe dar. Es besteht keine Pflicht, die Notfallzulassungen zu nutzen bzw. Bestände zu behandeln. Es bleibt auch bei Freigabe die Entscheidung des Bewirtschafters, ob und in welchem Umfang die Notfallzulassungen genutzt werden.

  • Die Anwendungsbestimmungen der Notfallzulassungen (z. B. Auflagen zu Gewässerabständen, Drainage-Auflagen, Bienenschutzauflagen) müssen zwingend beachtet werden. Auch bei Warndienstaufruf wird nicht jeder Schlag mit jedem Mittel bzw. einer Mischung behandelt werden können, da teilweise Einschränken („Anwendungsbestimmungen“) wegen Drainage oder blühenden Unkräutern bestehen. Bei Unsicherheit bzgl. Anwendungsbestimmungen gerne direkt bei den Pflanzenschutzberatern an den Landratsämtern nachfragen.

  • Da der Flugbeginn der Zikaden je nach Höhenlage, Nord- oder Südhang, usw. lokal unterschiedlich sein kann, sollte im Bestand bzw. in der Gemarkung geschaut werden, ob Zikaden bereits vorhanden sind. Der amtliche Warndienstaufruf für ein Gebiet bedeutet nicht, dass auf jeder Rüben-, Kartoffel- und Gemüsefläche bereits Zikaden vorhanden sind. Gegenfalls kann es deshalb sinnvoll sein, z. B. „kühlere“ Flächen erst einige Tage nach dem Warndienstaufruf zu behandeln. 

  • Der Warndienstaufruf des Landratsamts enthält auch Informationen, wo Zikaden nachgewiesen wurden und wo ggf. noch nicht. Auch unter https://www.isip.de/mein-isip/aktuelles/ackerbau/zuckerrueben/schilf-glasfluegelzikade finden Sie die aktuellen Monitoringdaten.

  • Bitte sprechen Sie Imker an, wenn Bienenvölker in der Nähe von entsprechenden Feldern aufgestellt wurden. Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel (d.h. Sivanto Prime, bzw. Insektizidmischungen) dürfen in einem Umkreis von 60 m um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs nur mit Zustimmung des Imkers angewandt werden. Die Imkerverbände wurden über die Maßnahmen gegen die Glasflügelzikaden in Zuckerrüben und Kartoffeln von amtlicher Seite allgemein informiert.

  • Der amtliche Pflanzenschutzdienst wird die Anwendungen und Einhaltung der Anwendungsbestimmungen intensiv kontrollieren, einschließlich der Beprobung von Spritzflüssigkeiten bei der Anwendung.

Für Zuckerrüben (Übersicht in Tabelle 1) und Kartoffeln (Übersicht in Tabelle 2) sind Notfallzulassungen bereits verfügbar, für Freilandgemüse werden sie zeitnah erwartet.

 

Tabelle 1: Notfallzulassungen gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren in Zuckerrüben für 2025

Präparat

Sivanto Prime

Carnadine 200

Mospilan SG

Danjiri

Decis forte

Karate Zeon

Kaiso Sorbie

Wirkstoff

Flupyradifurone

Acetamiprid 

Acetamiprid

Acetamiprid

Deltamethrin

lambda-Cyhalothrin

lambda-Cyhalothrin

Zeitraum (Datum)

15.4. – 2.8.

31.3. – 28.7.

31.3. – 28.7.

1.4. – 29.7.

1.4. – 29.7.

1.4. – 29.7.

1.4. – 29.7.

Zeitraum (BBCH)

12 – 19

12 – 39

19 – 39

19 – 49

12 – 39

ab 19

31 – 49

Wartezeit

35 Tage

28 Tage

35 Tage 

90 Tage 

28 Tage

28 Tage

Behandlungen in der Kultur

1

2

2

2

2

2

1

Behandlungen gegen Glasflügelzikaden

1

1

1

2

1

2

1

Abstand zwischen Behandlungen

14 Tage

14 Tage

14 Tage

Aufwand (je Anwendung)

0,25 l/ha in 200 – 300 l Wasser/ha

0,25 l/ha in 200 – 400 l Wasser/ha

0,25 kg/ha in 200 – 400 l Wasser/ha

0,25 kg/ha in 200 – 400 l Wasser/ha

0,075 l/ha in 200 - 400 l Wasser/ha

0,075 l/ha in 200 - 600 l Wasser/ha

0,15 kg/ha in 200 – 400 l Wasser/ha

Gewässerabstand bei 90% Abdriftminderung+

5 m 

5 m 

5 m

5 m 

50 m

5 m

5 m

auf drainierten Flächen möglich? 

nein

nein

ja

ja

nein

ja

nein

Bienenschutz (solo Anwendung)

B1

B2

B4

B4

B2

B4

B4

Bienenschutz (Mischung mit Fungiziden*)

B1

B1

B1

B1

B2

B2

B2

Bienenschutz (Mischung mit Insektiziden)

B1

B1

B1

B1

B1

B1

B1

+ Es wird die Verwendung von mindestens 90 % Abdriftminderung durchgängig empfohlen, Abstände bei weniger Abdirftminderung sind in dieser Tabelle nicht aufgeführt. 

* Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer

 

Tabelle 2: Notfallzulassungen gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren in Kartoffeln für 2025

Präparat

Sivanto Prime

Carnadine 200

Mospilan SG

Danjiri

Decis forte

Karate Zeon

Kaiso Sorbie

Sumicidin Alpha EC

Wirkstoff

Flupyradifurone

Acetamiprid 

Acetamiprid

Acetamiprid

Deltamethrin

lambda-Cyhalothrin

lambda-Cyhalothrin

Esfenvalerat

Zeitraum (Datum)

2.5. – 29.8.

1.5. – 28.8.25

23.4. – 20.8.

2.5. – 29.8.

2.5. – 29.8.

2.5. – 29.8.

1.5. – 28.8.

20.5. - 16.9.

Zeitraum (BBCH)

31 – 89

19 – 81

40 – 85

40 – 85

21 – 74

ab 13

ab 13

13 – 91

Wartezeit

7 Tage

7 Tage

7 Tage

7 Tage

7 Tage 

14 Tage

14 Tage

14 Tage

Behandlungen in der Kultur

1

2

2

2

2

2

1

3

Behandlungen gegen Glasflügelzikaden

1

1

2

2

1

2

1

2

Abstand zwischen Behandlungen

mind. 14 Tage

14 Tage

10 bis 14 Tage

14 Tage

Aufwand (je Anwendung)

0,5 l/ha in 150 – 600 l Wasser/ha

0,2 l/ha in 200 – 400 l Wasser/ha

0,25 kg/ha in 200 – 600 l Wasser/ha

0,25 kg/ha in 200 – 400 l Wasser/ha

0,05 l/ha in 200 – 400 l Wasser/ha

0,075 l/ha in 300 – 400 l Wasser/ha

0,15 kg/ha in 200 – 400 l Wasser/ha

0,3 l/ha in 
200 - 400 l Wasser/ha

Gewässerabstand bei 90% Abdriftminderung +

5 m 

5 m 

5 m

5 m 

50 m

5 m

50 m

30 m

auf drainierten Flächen möglich? 

nein

ja

ja

ja

nein

ja

nein

nein

Bienenschutz 
(solo Anwendung)

B1

B2

B4

B4

B2

B4

B4

B2

Bienenschutz 
(mit Fungiziden*)

B1

B1

B1

B1

B2

B2

B2

B2

+ Es wird die Verwendung von mindestens 90 % Abdriftminderung durchgängig empfohlen, Abstände bei weniger Abdirftminderung sind in dieser Tabelle nicht aufgeführt. 

* Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer.

 

 

Die vollständigen Notfallzulassungen mit allen Anwendungsbestimmungen sind online abrufbar unter https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Notfallzulassungen/psm_ZugelPSM_notfallzulassungen_node.html

 

Die Spritzfolge und Tankmischungen dürfen die Landwirte – wie bei zugelassenen Pflanzenschutzmitteln – auch im Falle der Notfallzulassungen eigenständig festlegen. Von amtlicher Seite gibt es lediglich Empfehlungen oder Vorschläge, die jedoch nicht verbindlich sind. Gültig ist das, was in den Notfallzulassungen festgelegt wurde. Für einen ausreichenden Wirkungsgrad sollten nach bisherigem Kenntnisstand soweit als möglich und zulässig Mischungen aus systemisch Wirkstoffen (Flupyradifurone, Acetamiprid) und Pyrethroiden (Deltamethrin, lambda-Cyhalothrin, Esfenvalerat) angewendet werden. Einzelne Insektizide haben im vergangen Jahr häufig unzureichende Bekämpfungserfolge gezeigt. Auf drainierten Flächen können aufgrund der Zulassungssituation leider nur zweimal die Mischungen gefahren werden. Trotzdem empfiehlt es sich hier, in den Hot-Spot-Gebieten eine dritte Soloanwendung von Danjiri zu fahren, da die Nymphen und damit der Befall im Folgejahr dadurch gut bekämpft werden. Es wird grundsätzlich notwendig sein, die Spritzfolge und auch Tankmischungen gegen Glasflügelzikaden in Abhängigkeit der Vorgaben (insbesondere Bienenschutz, Gewässerabstände, Drainage) und im Kontext der anderen Behandlungen (z. B. gegen andere Insekten, oder in Mischungen mit Fungiziden) in der jeweiligen Kultur anzupassen. Die Anwendungshäufigkeit je Kultur ist begrenzt (sowohl bei regulären Zulassungen als auch bei den Notfallzulassungen). Wenn z. B. schon bei einer Blattlausbehandlung in Zuckerrübe einmal Karate Zeon anwendet wurde, darf es gegen Glasflügelzikaden nur noch einmal angewendet werden, weil nur maximal zwei Behandlungen in Zuckerrübe zulässig sind. Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel (Sivanto Prime) oder Tankmischungen (B1) dürfen nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Demnach müssen Teilflächen mit blühenden Unkräutern, Blühsteifen und auch Feldränder mit blühenden Pflanzen großzügig ausgespart werden. Mittel oder Mischungen die lediglich in B2 eingestuft sind, dürfen auch auf blühende Pflanzen ausgebracht werden, allerdings nur zwischen 19 Uhr (Ende des täglichen Bienenfluges) und 23 Uhr. Pyrethroide verlieren bei hohen Temperaturen (< 25°C) und hohem pH-Wert an Wirkung. Deshalb sollten Pyrethroide vorzugweise bei niedrigen Temperaturen (nach Möglichkeit bei ca. 15 bis 18 °C, z. B. am späten Abend) eingesetzt werden. Beim Ansetzten der Spritzbrühe sollte auf einen niedrigen pH-Wert geachtet werden. Regenwasser ist der Regel bereits leicht sauer. Bei Leitungs- und Brunnenwasser hängt es von der Gegend ab, aber in Baden-Württemberg hat es überwiegend einen hohen pH-Wert, was man Kalkablagerungen im Haushalt (z. B. im Wasserkocher) leicht erkennen kann. Hier gilt es, den pH-Wert zu senken, z. B. durch Kombination mit pH-Wert senkenden Blattdüngern (z. B. YaraVita Kombiphos, Wuxal Top P) oder gezielte Zugabe von zitronensäurehaltigen Zusatzstoffen (z. B. Crop Chem Zitronensäure, Lebosol-Zitronensäure). Achtung: Zusatzstoffe die als Netzmittel gelten (z. B. PHFix forte) dürfen nicht zugemischt werden, da viele Insektizide nicht in Kombination mit Netzmitteln angewendet werden dürfen. 

 

Mögliche Spritzfolgen in Zuckerrüben (Aufwandmenge l/ha oder kg/ha): 

Hotspotregion - nicht-drainierte Flächen: 

1. Behandlung: 0,25 Sivanto Prime (bis BBCH 19) + 0,075 Decis forte

2. Behandlung (14 Tage später): 0,25 Caradine 200 + 0,15 Kaiso Sorbie

3. Behandlung (14 Tage später): 0,25 Danjiri + 0,075 Karate Zeon

Hotspotregion - drainierte Flächen: 

1. Behandlung: 0,25 Mospilan SG + 0,075 Karate Zeon

2. Behandlung (14 Tage später): 0,25 Danjiri + 0,075 Karate Zeon

3. Behandlung (14 Tage später): 0,25 Danjiri

 

Übergangsregion - nicht-drainierte Flächen:

1. Behandlung: 0,25 Mospilan SG + 0,075 Decis forte

2. Behandlung (14 Tage später): 0,25 Danjiri + 0,15 Kaiso Sorbie

Übergangsregion - drainierte Flächen:

1. Behandlung: 0,25 Mospilan SG + 0,075 Karate Zeon

2. Behandlung (14 Tage später): 0,25 Danjiri + 0,075 Karate Zeon

 

Mögliche Spritzfolgen in Konsumkartoffeln wären (Aufwandmenge l/ha oder kg/ha): 

Hotspotregion - nicht-drainierte Flächen: 

1. Behandlung: 0,2 Carnadine 200 + 0,075 Karate Zeon

2. Behandlung (14 Tage später): 0,5 Sivanto Prime + 0,05 Decis forte 

3. Behandlung (14 Tage später): 0,25 Danjiri + 0,3 Sumicidin Alpha EC

Hotspotregion - drainierte Flächen: 

1. Behandlung: 0,2 Carnadine 200 + 0,075 Karate Zeon

2. Behandlung (14 Tage später): 0,25 Danjiri + 0,075 Karate Zeon

3. Behandlung (14 Tage später): 0,25 Mospilan SG

 

Übergangsregion - nicht-drainierte Flächen:

1. Behandlung: 0,2 Carnadine 200 + 0,075 Karate Zeon

2. Behandlung (14 Tage später): 0,25 Danjiri + 0,05 Decis forte 

Übergangsregion - drainierte Flächen:

1. Behandlung: 0,2 Carnadine 200 + 0,075 Karate Zeon

2. Behandlung (14 Tage später): 0,25 Danjiri + 0,075 Karate Zeon

 

Letztlich muss die sowohl in Übergangsregionen als auch in Hotspotregion der Zikadenflug überwacht werden, um abschätzen zu können, wie viele Behandlungen tatsächlich notwendig sind. In den Hotspotregionen kann – insbesondere bei einem frühen Beginn des Zikadenflugs – ggf. auch eine vierte Behandlung notwendig werden. Wenn jedoch die ersten Behandlungen bereits sehr gut wirken und kein weiterer Zuflug von Zikaden erfolgt, genügen evtl. schon zwei Behandlungen. Auch beim Abstand zwischen Spritzungen kann es je nach Witterung und Zikadenflug sinnvollsein, etwas kürzere oder auch längere Abstände zu wählen. Bei der Bekämpfung der Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren gilt – wie im gesamten Pflanzenschutz- der Grundsatz: „Soviel wir nötig, so wenig wie möglich.“ Überflüssige Behandlungen kosten Arbeitszeit und Geld und können negative Einflüsse auf den Naturhaushalt haben. Unterlassene – aber eigentlich benötigte – Behandlungen kosten Ertrag und Wertschöpfung und führen in der Gesamtbetrachtung auch dazu, dass woanders intensiver oder auf mehr Fläche produziert werden muss.