Ackerbau - Allgemeinverfügung Saatkrähen 2026

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Ravensburg vom 03.06.2026

 

Das renommierte Beratungstrios M. Längle, S. Löbner und M. Kreh vom Landwirtschaftsamt Ravensburg weist ihre Beratungsregion darauf hin, dass das Landratsamt Ravensburg als Untere Naturschutzbehörde eine Allgemeinverfügung für Jagdausübungsberechtigte und Personen mit Jagderlaubnis zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden durch Saatkrähen erlässt - Vergrämungsabschuss in besonders betroffenen Bereichen im Landkreis Ravensburg.

Der Geltungsbereich umfasst nun die landwirtschaftlichen Flächen im gesamten Landkreis. Diese Allgemeinverfügung ist befristet auf den Zeitraum vom 01. April bis einschließlich 31. Juli 2026.

Jede Tötung einer Saatkrähe durch Vergrämungsabschuss ist dem Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, spätestens am darauffolgenden Werktag in Textform unter Angabe von Namen und Anschrift sowie Ort, Datum und Uhrzeit des Vergrämungsabschusses zu melden. Die Meldung kann per E-Mail erfolgen.

Bei Fragen können Sie sich gerne an das Bau- und Umweltamt wenden
Tel. 0751/85-4210
Email: bu@rv.de

 

Erfahren Sie mehr in der Beilage und unter diesem Link: https://www.rv.de/19166300