Ackerbau – Begrünung mit mehrjährigen Blühmischungen
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 13.08.2025
„Der Anbau von mehrjährigen Blühmischungen ist eine wichtige Möglichkeit die Flächen nach Ernte der Hauptkultur zu begrünen,“ so die Pflanzenschutzberaterin K. Simon vom Landwirtschaftsamt Donaueschingen. „Die se Art an Blühmischungen werden in der Regel für eine Dauer von fünf Jahren auf der gleichen Fläche angelegt und entwickeln sich nach erfolgreicher Aussaat im ersten Jahr relativ selbstständig.“
Mehrjährige Blühmischung sind durch ihre oft sehr vielfältige Zusammensetzung deutlich artenreicher als einjährige Mischungen und können ein breiteres Nahrungsangebot für eine Vielzahl von Insekten, Vögel und Niederwild bereitstellen. Viele Insekten überwintern zudem in den abgestorbenen Pflanzenstängeln oder suchen Schutz in den Beständen, darunter auch einige Nützlinge.
Es ist möglich Blühmischungen entweder flächig oder streifenförmig anzulegen. Besonders streifenförmig angelegte Blühflächen angrenzend oder zwischen zwei Ackerflächen haben den Vorteil das Nützlinge von dort direkt in die Kulturpflanzen hineinwandern können um den Schädlingsdruck zu minimieren.
Bei der Standortwahl sollte darauf geachtet werden, die Einsaat von Flächen mit hohem Anteil an Problemunkräutern wie zum Beispiel Ackerfuchsschwanz, Distel oder Quecke unbedingt zu vermeiden, da dies dazu führen kann, dass sich die konkurrenzschwächeren Wildarten nicht durchsetzen und somit nicht auflaufen können wodurch sich die Schadgräser weiter etablieren können.
Wählen Sie für die Blühmischungen daher eher Flächen mit geringerem Nährstoffangebot um die ungewollte Vermehrung von Problemunkräutern und Problemgräsern nicht zu fördern und allen Mischungsbestanteilen eine Chance zu geben. Für eine erfolgreiche Etablierung der Mischungen hat sich eine Herbstaussaat als bewährter gegenüber eine Frühjahrsaussaat erwiesen.
Hinweis: Nicht alle Arten laufen direkt im ersten Jahr auf, oft kann es einige Jahre dauern bis das volle Samenpotential einer Mischung auf der Fläche sichtbar ist.
Praxistipps: Gefördert werden kann der Anbau von mehrjährigen Blühflächen entweder über FAKT oder über die Öko-Regelung 1a. Bitte informieren Sie sich über die etwaigen Fördervoraussetzungen und Vorgaben bezüglich der Mindestbreite oder Saatgutwahl, dies kann je nach Fördermaßnahme variieren. Die genauen Fördermöglichkeiten und Vorgaben entnehmen Sie bitte den nachfolgend aufgeführten Merkblättern.
Empfehlungen für ausgewählte ackerbauliche FAKT II-Maßnahmen - Eine Handreichung für die Praxis zu FAKT II, (LTZ 11/2024)
Merkblatt zur Umweltgerechten Landbewirtschaftung „GLÖZ 8“- und ÖR1a-Brachflächen“ (LTZ 03/2025)
Welche Blühmischung zu welcher Fördermaßnahme (Informationsschreiben LTZ 03/2025)