Ackerbau - Bestände im Winterschlaf...
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Ravensburg vom 30.12.2025
„Trotz der feucht-kalten Witterung im Herbst haben sich die Bestände bisher gut entwickelt bzw. konnten im November/Dezember noch einiges aufholen,“ so der Rat des Ravensburger Beratungstriumphierats M. Koch, M. Kreh und S. Löbner vom Landwirtschaftsamt Ravensburg. „Selbst die spät gesäten Bestände haben durch die milde Witterung der letzten Wochen eine ordentliche Bestandesdichte erreicht.“
Die Gefahr eines Sauerstoffmangels, durch eine geschlossene Schneedecke, ist unwahrscheinlich, denn dazu müsste über einen Zeitraum von ca. 100 Tagen ununterbrochen eine dichte Schneedecke vorhanden sein. Fällt jedoch kein Schnee und die Temperaturen sinken auf unter -10°C, steigt das Risiko von Auswinterungsschäden durch sogenannte Kahlfröste. Begünstigt werden diese durch einen anhaltenden Wind. Die Wettervorhersagen berichten von einem Temperaturabfall im einstelligen Minusbereich, Nord-Ost-Wind und leichten Schneefällen. Bereits eine leichte „Zuckerschicht“ wäre ausreichend um unsere Kulturen vor Auswinterungsschäden zu schützen. „Ohne Kälte geht´s aber auch nicht!“- Alle Wintergetreidearten benötigen den sogenannte Kältereiz, auch Vernalisation genannt. Denn ohne diesen kann das Getreide im kommenden Jahr nicht von der Bestockungsphase ins Schossen übergehen. Dabei sind Temperaturen rund um die 0°C optimal und das über mehrere Wochen. Frost ist dafür nicht unbedingt von Nöten, im Gegenteil die Vernalisation bei geringen Plusgraden läuft schneller ab als die bei Minusgraden.
Die Rapsbestände zeigten im September/Oktober ein verhaltenes Wachstum, dies hat den ein oder anderen dazu verleitet die Wachstumsregler-Maßnahme im Herbst zu reduzieren oder wegzulassen. Wie sich dies auswirkt, wird man im Frühjahr sehen, sollte der Raps jedoch in den letzten Wochen nochmals einen Schub gemacht haben, so könnte der nun angesagte Frost ein Risiko darstellen. Der Einsatz von Wachstumsregler im Herbst ist erfahrungsgemäß eine Art „Frostschutzversicherung“ für den Rapsbestand. Selbstverständlich muss es nicht immer die volle Menge sein bzw. kann man auch auf ein „sanfteres“ Produkt ausweichen.