Ackerbau – Bewirtschaftung von Brach- und Blühflächen
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 19.12.2025
Die versierte amtliche Pflanzenschutz- und Anbauberaterin A. Vetter vom Landwirtschaftsamt Heilbronn gibt der regionalen Praxis heute - Stand 12/2025 - Hinweise zu wichtigen Terminen bei der Bewirtschaftung von Brach- und Blühflächen (ÖR1a, ÖR1b, ÖR1d) und verweist ihm gleichen Atemzug: „Änderungen ab 01.01 (Antragsjahr 2026) wahrscheinlich.“
ÖR1a: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland
Ab dem 01.01. des Folgejahres ist ein Umbruch bzw. eine Bodenbearbeitung und die Aussaat einer anderen Kultur auf den Flächen erlaubt.
ÖR1b: Anlage von Blühflächen und -streifen auf nichtproduktivem Ackerland
Ein Umbruch ist im Aussaatjahr nicht erlaubt, erst ab dem 01.01. des Folgejahres.
Eine ÖR1b – Blühfläche kann auch im zweiten Jahr als eine solche, ohne Neueinsaat, beantragt werden.
Es muss keine Pflegemaßnahme erfolgen
ÖR1d: Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland
Bis zum 31.12. MUSS eine Nutzung durch Mähen & Abfahren oder Beweiden durchgeführt werden!
Mulchen ist ganzjährig nicht zulässig.
Im Allgemeinen gilt:
Der Pflegeverbotszeitraum für aus der Erzeugung genommene Flächen zwischen dem 01.04. und 15.08. ist einzuhalten
Eine biodiversitätsfreundliche Pflege sollte frühestens ab Mitte März durchgeführt werden
Eine Mindesttätigkeit für aus der Erzeugung genommene Flächen ist mittlerweile nur noch jedes zweite Jahr erforderlich, sofern nicht explizit jährlich vorgeschrieben.
Aus Sicht der Biodiversitätsförderung sollte der Bewuchs so weit wie möglich stehen gelassen werden, um den Lebensraum der dort überwinternden Arten nicht zu zerstören.
Um die Insekten möglichst zu schonen, ist das Mähen (und Abfahren) dem Mulchen vorzuziehen.
Bei Fragen zum Thema Ökoregelungen und Biodiversitätsflächen einfach an Biodiversitätsberater David Susset wenden. Per E-Mail David.Susset@landratsamt-heilbronn.de oder Telefon 07131 994 7530.
Bitte beachten: Bei den genannten Informationen handelt es sich lediglich um einen nicht abschließenden Auszug der u. E. wichtigsten Vorgaben zu diesen Ökoregelungen. Zur Beantwortung von Detailfragen zu dieser Thematik wird ein intensives Studium der „Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Gemeinsamen Antrag 2025“ sowie der „Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei der Konditionalität 2025“ empfohlen.