Ackerbau – Die Praxis ist dieser Tage gefordert: Alles gleichzeitig im Blick haben...

Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 17.04.2026

 

Die langjährig renommierte und agile Pflanzenschutzexpertin A. Bäuerle vom Landwirtschaftsamt Rems-Murr-Kreis steht zur Seite und informiert die regionale Praxis kompakt über alles Wissenswerte und skizziert alle wichtigen Feldarbeiten wie folgt.

  • Winterraps – Schädlinge und Sklerotinia

  • Mais – die Aussaat ist angelaufen

  • Wintergetreide – aktueller Stand

  • IPSplus in Schutzgebieten

  • Grünland – Herbstzeitlose effektiv bekämpfen

  • Veranstaltung (online) – Kennarten des Artenreichen Grünlands mit der App „profil BW“ dokumentieren

 

Winterraps – Schädlinge und Sklerotinia - Nachdem die warmen Temperaturen Anfang/Mitte März die Entwicklung der Rapsbestände deutlich vorangebracht hat, hat die kalte Witterung Ende März/Anfang April diese wieder ausgebremst. Entsprechend befinden sich die Bestände je noch Höhenlage in recht unterschiedlichen Entwicklungsstadien von noch geschlossenen Blüten bis kurz vor der Vollblüte. Der Rapsglanzkäfer hat, wie auch schon in den vergangenen Jahren, keine nennenswerten Schäden verursacht. Maximal in sehr schwachen Beständen mit zögerlichem Blühbeginn ist er im Blick zu behalten. Mit dem Öffnen der Blüten kommt er seiner Bestäuberfunktion nach und ist dann ein gern gesehener Gast. Aktuell kann man den Kohlschotenrüssler an den blühenden Rapspflanzen beobachten. Man trifft ihn in den Randbereichen etwas stärker als im Innenbereich der Schläge an. Allerdings weit unter dem Bekämpfungsrichtwert von

1 Käfer/Pflanze bei geringem Auftreten der Kohlschotenmücke 

1 Käfer/2 Pflanzen bei hohem Auftreten der Kohlschotenmücke.

Der Kohlschotenrüssler ist ca. 2,5-3 mm groß und fein behaart, dadurch wirkt er je nach Lichteinfall grau oder schwarz. Seinen Flughöhepunkt erreicht er zur Vollblüte des Rapes. Er beißt zur Eiablage die jungen Schoten an und belegt sie mit einem Ei. Der Kohlschotenrüssler selbst verursacht i.d.R. vernachlässigbare Schäden. Er muss immer in Verbindung mit dem Auftreten der Kohlschotenmücke gesehen werden, da auch sie das Einbohrloch zur Eiablage nutzt. Die Kohlschotenmücke ist nur etwa 1,2-1,5 mm groß und recht mobil. Grundsätzlich ist ein Insektizideinsatz zur Rapsblüte nicht empfehlenswert und nur bei deutlichem Überschreiten des Bekämpfungsrichtwertes in Erwägung zu ziehen. Auch B4-Mittel sind in den Abendstunden zu applizieren. 

Sklerotinia (auch Weißstängligkeit oder Rapskrebs) tritt nach der Rapsblüte auf und zeigt sich als bleiche den stängelumfassende helle Flecken. Beginn ist in den Verzweigungsstellen. Triebe und Schoten oberhalb sterben ab bzw. gehen in die Notreife. Im Stängelinneren zeigt sich ein watteartiges Pilzgeflecht mit dunklen erbsengroßen Sklerotien. Die Sklerotien überdauern bis zu 10 Jahre im Boden, wechselfeuchte Witterung fördert deren Keimung und die Sporulation der Ascosporen. Die Pilzsporen benötigen zur Keimung tropfbares Wasser und setzen sich bevorzugt in den Blattachseln auf abgefallenen Blütenblättern fest. Sollte eine Behandlung notwendig sein, sollte diese erfolgen, wenn ca. 50-60% der Blüten offen sind. Allerdings ist die Maßnahme selten wirtschaftlich, da die Durchfahrtverluste nicht zu unterschätzen sind. Zudem muss eine reale Infektionsgefahr vorhanden sein, d.h. enge Rapsfruchtfolgen, Sonnenblumen, Soja in der Fruchtfolgen, Anfälligkeit der Sorte und vor allem eine wechselfeuchte Witterung mit einer hohen Luftfeuchtigkeit während der Blüte. Ob dies zu erwarten ist, ist vom Entwicklungsstand des Rapses abhängig. Zur Entscheidung bzgl. einer Behandlung kann „Sklerotinia in Winterraps-Prognose“ (SkleroPro) unter www.isip.de genutzt werden. 

Bei der Anwendung von Insektiziden wie auch Fungiziden in die Rapsblüte sind die Bestimmungen der Bienenschutz-Verordnung sowie die Auflagen und Anwendungsbestimmungen der eingesetzten Mittel zu beachten sind. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen IP-Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2026 – Ackerbau und Grünland“ auf den Seiten 86-89.

 

Mais – die Aussaat ist angelaufen - Aktuell wird in den tieferen Lagen des Rems-Murr-Kreises der erste Mais gesät. Behalten Sie immer im Hinterkopf, dass Mais empfindlich auf Kälte reagiert und für die wichtige schnelle Jugendentwicklung neben ausreichend Feuchtigkeit eine Bodentemperatur von mehr als 8°C besser 10°C sehr förderlich ist. Eine rasche Jugendentwicklung erweist sich auch bei der Gefahr durch Krähenfraß als vorteilhaft, da Krähen vorzugsweise bis zum 4-Blattstadium die Pflanzen fressen/auszupfen (→ zum Thema „Schäden durch Saat-/Rabenkrähen“ beachten Sie bitte den Infoservice Pflanzenbau und Pflanzenschutz vom Nr. 06/2026 vom 01.04.2026 und die Informationen zur Antragstellung. Für den Bescheid wird im Rems-Murr-Kreis keine Gebühr erhoben). 

Bei der Aussaat von mit Fungizid-behandeltem Saatgut sind die jeweiligen Auflagen und An-wendungsbestimmungen zu beachten. Diese beinhalten z. B., dass beim Einsatz eines pneumatischen Sägerätes dieses in der Liste abdriftmindernder Sägeräte des JKI eingetragen sein muss, Saatgut nicht offen liegen darf, die Windgeschwindigkeit bei der Aussaat max. 5 m/s betragen darf, … Die produktbezogenen Auflagen sind der jeweiligen Saatgutpackung zu ent-nehmen. 

Wie bereits erwähnt, ist der Mais im Jugendstadium eine Mimose und reagiert einerseits empfindlich auf kühle Witterung andererseits auf Konkurrenz, deshalb ist er im 3-8-Blattstadium unkrautfrei zu halten. Wenn ausreichend Bodenfeuchte vorhanden ist, ist eine Unkrautbekämpfung im Vorauflauf/frühen Nachauflauf möglich. Mögliche Mittel wären hier z.B. Adengo, Activus SC; Merlin Flexx oder Spectrum Aqua Pack. Weitere Informationen zu den Prä-paraten können dem aktuellen IP-Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2026 – Ackerbau und Grünland“, S. 74 entnommen werden. Mulch-, Ernterückstände und Güllereste reduzieren die Wirkung der Bodenherbizide. 

Beachten Sie bei der Mittelplanung, dass Mais-Herbizide vielfältigen Anwendungsbestimmun-gen und Auflagen unterliegen. Präparate mit dem Wirkstoff Pendimethalin dürfen nur mit eingetragenen abdriftmindernden Düsen der 90%-Klasse und einem Wasseraufwand von mind. 300 l/ha (NT145) ausgebracht werden, die Fahrgeschwindigkeit darf dabei max. 7,5 km/h (NT146) und die Windgeschwindigkeit max. 3 m/s (NT170) betragen. Dies gilt für den Einsatz auf der gesamten Fläche.

Kommen Nicosulfuron-haltige-Produkte zum Einsatz liegt die Obergrenze des Einsatzes von diesem Wirkstoff bei 45 g/ha (NG326-1). Zudem darf im Folgejahr auf derselben Fläche kein erneuter Einsatz von Nicosulfuron erfolgen (NG327). Beachten Sie dies bei der Kulturfolge Mais nach Mais. 

Der Wirkstoff Terbuthylazin darf in Wasserschutzgebieten in Baden-Württemberg nicht eingesetzt werden. Beachten Sie dies insbesondere bei Mittelkäufen ohne Beratung, da diese baden-württembergische Vorgabe oft nicht mit ausgewiesen wird. 

Neben der chemischen Unkrautkontrolle, die den Mais im wichtigen 3-8-Blattstadium unkrautfrei hält, bietet sich auch die mechanische Variante an. Je nach Vorfrucht/Zwischen-frucht kann erst blindgestriegelt, dann im frühen Nachauflauf nochmals gestriegelt und anschließend gehackt werden. Kurz vor dem Durchstoßen bzw. beim Durchstoßen ist der Keiling sehr empfindlich. Zu diesem Zeitpunkt dürfen keine mechanischen Maßnahmen durchgeführt werden. Deshalb, insbesondere beim Blindstriegeln den Entwicklungsstand vorher kontrollieren.

 

Wintergetreide – aktueller Stand - Insgesamt sind die Bestände überwiegend sehr gesund. Einige Sorten haben auf die vorösterliche kühle Witterung mit Stresssymptomen reagiert und zeigen derzeit noch Verfärbungen an den Blattspitzen, Streifen, Chlorosen oder Nekrosen. Diese sind nicht pilzlichen Ursprungs, ein Fungizideinsatz entsprechend nutzlos. Bei der aktuellen Witterung werden sich diese rasch auswachsen. Derzeit ist die Witterung für einen Wachstumsreglereinsatz ideal. Über das Für und Wider bzw. mögliche Präparate haben wir Sie ausführlich im Infoservice Pflanzenbau und Pflanzenschutz vom Nr. 06/2026 vom 01.04.2026 informiert. Wie immer gilt, behalten Sie Ihre Kulturen gut im Blick. Gerne kommen wir vor Ort und schauen uns die Bestände an, sollten Sie Fragen haben oder ein zweites Augenpaar benötigen.

 

IPSplus in Schutzgebieten - Beachten Sie bitte bei allen Pflanzenschutzmaßnahmen, dass auf Flächen in Schutzgebieten (u.a. Landschaftsschutzgebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete, Biotope und Naturdenkmale) die Vorgaben nach IPSplus einzuhalten sind. Diese beinhalten u.a. die Anlage von Spritzfenstern zur Kon-trolle des Behandlungserfolges. Weiter Informationen zu IPSplus und die Beschreibung der Wahl- und Pflichtmaßnahmen können der Internetseite des LTZ Augustenberg unter folgendem Link entnommen werden Integrierter Pflanzenschutz - Infodienst - LTZ Augustenberg (landwirtschaft-bw.de) unter https://ltz.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz

 

Grünland – Herbstzeitlose effektiv bekämpfen - Die Herbstzeitlose zeigt sich aktuell vorzugsweise auf extensiv genutzten Grünlandflächen. Zu er-kennen ist sie bereits von weitem an ihren tulpenähnlichen Blättern, die je nach Entwicklungsstadium eine ca. 5 cm große Samenkapsel umhüllen. Die laubfreien, lilafarbenen Blüten zeigen sich hingegen erst im Spätsommer. Die gesamte Pflanze, egal ob im Frühjahr oder im Spätsommer ist sehr giftig. Weder Trocknen noch Silieren vermindern den dafür verantwortlichen Cholchizin-Gehalt. Sie darf nicht verfüttert werden! Die Herbstzeitlose überwintert als Sprossknolle in ca. 15 cm Bodentiefe. Mit dem Schieben der Samenkapsel im Frühjahr sind die Energiereserven weitgehend aufgebraucht. Jetzt ist sie am empfindlichsten. Frühes Mulchen oder ein Schnitt mit Abfuhr (nicht verfüttern!!) zu diesem Zeitpunkt, vermindert den Pflanzenbestand. Lt. einer Untersuchungen des LAZBW Aulendorf (Grant et al. in Landinfo 04/2020 - https://lel.landwirtschaft-bw.de/site/pbs-bw-mlr/get/documents_E754501967/MLR.LEL/PB5Documents/lel/Abteilung_1/Landinfo/Landinfo_extern/2020/04_2020/pdf/Grant.pdf) geht beim Mulchen das Gift der sich zersetzenden Herbstzeitlosen nicht auf den Folgeaufwuchs über. Die Maßnahme muss aber über mehrere Jahre wiederholt werden, um erfolgreich zu sein. 

Nimmt die Herbstzeitlose überhand (Bekämpfungsrichtwert bei Weidenutzung: 5% Ertragsanteil, bei Grünfutter-/Silage-/Heunutzung 2% Ertragsanteil) ist je nach Witterung ab ca. Ende April bis Mitte Mai der effektivste Bekämpfungszeitpunkt. Die Wahl des richtigen Zeitpunktes ist abhängig vom Schieben der Kapsel. Diese muss beim Schnitt bzw. Mulchen miterfasst werden. Bei einem geringen Besatz kann die Pflanze mit Knolle (ca. 15-20 cm tief) Anfang Mai auch ausgestochen und entsorgt werden (Handschuhe tragen!). Eine Intensivierung der Nutzung (Düngung, Schnitthäufigkeit) kann ebenfalls zur Verdrängung beitragen.

Eine chemische Bekämpfung ist derzeit nicht möglich, da kein Herbizid zugelassenen ist und die Pflanze insgesamt wenig empfindlich auf bekannte Herbizide reagiert. Auch Walzen ist wenig erfolgversprechend. Hat sich die Herbstzeitlose im Bestand etabliert, nimmt der Prozess der Verdrängung/Rückdrängung einige Jahre in Anspruch. Sollten Sie einen LPR-Vertag abgeschlossen haben, es sich um eine FFH-Mähwiese handeln oder Sie anderweitige Bewirtschaftungsverpflichtungen auf betroffenen Flächen eingegangen sein, informieren Sie sich vorab, welche Bekämpfungsmaßnahmen möglich bzw. erlaubt sind. Weitere Informationen zur Herbstzeitlose finden unter folgendem Link beim https://lazbw.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Themen/Gift-+und+Problempflanzen.

 

Veranstaltung (online) – Kennarten des Artenreichen Grünlands mit der App „profil BW“ dokumentieren 

Einladung zur Online-Veranstaltung 

Kennarten des Artenreichen Grünlands mit der App „profil BW“ dokumentieren (ÖR 5 und FAKT II B3.2) 

Die Fachbereiche Landwirtschaft der Landratsämter im Regierungsbezirk Stuttgart laden zu einer gemeinsamen Infoveranstaltung „Kennarten des Artenreichen Grünlands“ erkennen und mit der App „profil BW“ dokumentieren (im Rahmen von Öko-Regelung ÖR 5 und FAKT II B3.2) ein. 

Ab dem Jahr 2026 müssen die Kennarten im Dauergrünland für ÖR 5 (4 Kennarten) und FAKT II B3.2 (6 Kennarten) ausschließlich über die Fotodokumentation in der App „profil BW“ nachgewie-sen werden. 

Neben der Besprechung der genauen Förderrichtlinien, wird in der Veranstaltung die Funktion und Benutzung der Profil BW-App zur Dokumentation der vorkommenden Kennarten detailliert erklärt und auf Änderungen bezüglich der Beantragung der Maßnahmen ÖR 5 und FAKT II B3.2 eingegan-gen. Ziel ist es, Sie für die Anwendung der Profil BW-App, die fehlerfreie Dokumentation Ihrer Kennarten und das korrekte Hochladen der Bilder fit zu machen. 

Es werden zwei identische Veranstaltungen angeboten, die Teilnahme ist kostenfrei. 

Termine: 21. April 2026 (Dienstag) und 29. April 2026 (Mittwoch) 

Uhrzeit: 19:00 - 21:00 Uhr 

Ort: Online 

Im Folgenden der Link zu beiden Veranstaltungen, eine Anmeldung ist nicht notwendig

Microsoft Teams-Besprechung Teilnehmen: https://teams.micro-soft.com/meet/383042605975576?p=bvvz8xJsZLNd86HQhj

Besprechungs-ID: 383 042 605 975 576 

Passcode: f5nz6wh2 

 

Der Raum wird ab 18:30 Uhr geöffnet sein, gerne dürfen Sie dann ausprobieren, ob Sie uns hören und sehen können. Bei Fragen vor oder während der Veranstaltungen wenden Sie sich gerne an Dorothee Steinle, Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Tel: 07151/501-4243, d.steinle@rems-murr-kreis.de

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